Arbeits­kraft­ab­si­che­rung

Arbeits­kraft­ab­si­che­rung – Ihr Schutz­schild für Einkom­men und Zukunft

Ihre Arbeits­kraft ist das Funda­ment Ihres Lebens. Sie ermög­licht nicht nur den tägli­chen Lebens­un­ter­halt, sondern auch die Versor­gung Ihrer Fami­lie, die Weiter­ent­wick­lung Ihres Hofes und die Erfül­lung persön­li­cher Wünsche. Doch was geschieht, wenn ein Unfall oder eine Erkran­kung die Erwerbs­fä­hig­keit stark einschränkt oder dauer­haft beendet?

Die Antwort fällt ernüch­ternd aus: Ohne passende Arbeits­kraft­ab­si­che­rung drohen erheb­li­che finan­zi­elle Engpässe. Gerade in der Land­wirt­schaft kann der Ausfall einer zentra­len Person schwer­wie­gende Konse­quen­zen für Betrieb und Fami­lie haben.

Ein Blick auf die Zahlen zeigt die Dimen­sion:
Im Laufe des Erwerbs­le­bens erzie­len Berufs­tä­tige häufig ein Einkom­men von mehr als einer Million Euro. Dieses Kapi­tal ist entschei­dend für die finan­zi­elle Stabi­li­tät. Fällt es uner­war­tet weg, entste­hen unwei­ger­lich exis­ten­zi­elle Sorgen.

Ursa­chen für den Verlust der Arbeitskraft

Grafik - Ursachen für das Ausscheiden aus dem Erwerbsleben Das Risiko betrifft somit jede berufs­tä­tige Person – unab­hän­gig von Alter oder Tätig­keit. In der Land­wirt­schaft verstär­ken körper­li­che Belas­tun­gen, lange Arbeits­tage und ein hoher Verant­wor­tungs­druck die Gefähr­dung zusätzlich.

Entge­gen der verbrei­te­ten Annahme sind Unfälle nicht der Haupt­grund für den Verlust der Arbeits­fä­hig­keit. Häufi­ger führen andere Ursa­chen zu einer dauer­haf­ten Einschränkung:

  • psychi­sche Erkran­kun­gen wie Burn­out oder Depres­sio­nen (ca. 35 %)
  • Krank­hei­ten des Bewe­gungs­ap­pa­ra­tes, etwa Rücken- oder Band­schei­ben­pro­bleme (rund 25 %)
  • Unfälle liegen mit ca. 14 % nur auf Platz 3
  • Herz-Kreis­lauf-Erkran­kun­gen (9 %), Krebs (9 %) oder innere Erkran­kun­gen (4 %)

Staat­li­che Leis­tun­gen – nicht ausrei­chend für den Ernstfall

Grafik Staatliche Leistungen bei Verlust der Arbeitskraft

Die gesetz­li­che Erwerbs­min­de­rungs­rente deckt die tatsäch­li­chen Kosten einer länge­ren Arbeits­un­fä­hig­keit kaum ab.

  • durch­schnitt­li­che Höhe: Der Gesetz­ge­ber leis­tet nur rund 700 Euro im Monat – deut­lich zu wenig für den Alltag.
  • volle Erwerbs­min­de­rung: Erst wenn Sie weni­ger als drei Stun­den täglich arbei­ten können, erhal­ten Sie Unter­stüt­zung – für viele Betrof­fene kommt das viel zu spät.
  • teil­weise Erwerbs­min­de­rung: Wer noch zwischen drei und sechs Stun­den arbei­ten kann, bekommt nur die Hälfte – egal, ob diese Arbeit seiner Quali­fi­ka­tion entspricht.
  • beson­de­res Risiko für junge Menschen: Wer weni­ger als fünf Jahre einge­zahlt hat, geht komplett leer aus.

Das zeigt deut­lich: Ohne private Vorsorge entste­hen Versor­gungs­lü­cken, die Ihre Exis­tenz bedrohen.

Konzepte der Arbeits­kraft­ab­si­che­rung im Überblick

Private Unfall­ver­si­che­rung

Unfälle gesche­hen häufig in der Frei­zeit – jähr­lich ereig­nen sich allein in Deutsch­land über 2,4 Millio­nen Verkehrs­un­fälle. Eine private Unfall­ver­si­che­rung leis­tet schon ab einer Inva­li­di­tät von 1 % und ergänzt die gesetz­li­che Absi­che­rung, die nur Arbeits- und Wege­un­fälle abdeckt. Typi­sche Leis­tun­gen sind:

  • sofor­tige finan­zi­elle Hilfe schon ab klei­ne­ren Invaliditätsgraden
  • lebens­lange Renten­zah­lun­gen bei schwe­ren Beeinträchtigungen
  • Unter­stüt­zung für Ihre Fami­lie durch eine Todes­fall­leis­tung
  • Über­nahme zusätz­li­cher Kosten – vom Kran­ken­haus­ta­ge­geld bis zu Bergung und Rettung

So sind Sie auch außer­halb der Arbeit rundum geschützt.

Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU)

Die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung gilt als wich­tigs­ter Baustein der Arbeits­kraft­ab­si­che­rung. Sie zahlt eine monat­li­che Rente, wenn Sie Ihren Beruf dauer­haft nicht mehr ausüben können – unab­hän­gig von der Ursache.

  • monat­li­che Rente – so lange, wie Sie sie brauchen
  • flexi­ble Zusatz­leis­tun­gen, z. B. Pflege-Optionen
  • Schutz Ihrer Lebens­qua­li­tät und Ihrer Familie
  • indi­vi­du­ell anpass­bar auf Ihre persön­li­che Situation

Die Land­volk­dienste prüfen für Sie die am Markt verfüg­ba­ren Ange­bote und finden den Schutz, der zu Ihnen passt.

Dread-Dise­ase-Versi­che­rung

Diese Vorsor­ge­form – auch „Schwere-Krank­hei­ten-Versi­che­rung“ genannt – sichert Diagno­sen wie Krebs, Herz­in­farkt oder Schlag­an­fall ab. Je nach Anbie­ter können bis zu 40 weitere Erkran­kun­gen versi­chert sein.

Im Leis­tungs­fall wird von der Dread-Dise­ase-Versi­che­rung eine einma­lige, hohe Summe ausge­zahlt, die frei genutzt werden kann – für medi­zi­ni­sche Behand­lun­gen, zur Über­brü­ckung von Einkom­mens­aus­fäl­len oder zur Siche­rung des Betriebs.

Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Nicht immer ist die gesamte Berufs­aus­übung betrof­fen. Oft reicht der Verlust einzel­ner Fähig­kei­ten aus, um die Arbeits­kraft erheb­lich einzu­schrän­ken. Die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung greift, wenn wich­tige Fertig­kei­ten wie Gehen, Sehen, Hören, Spre­chen, Grei­fen oder Stehen dauer­haft beein­träch­tigt sind.

Fällt eine dieser Grund­fä­hig­kei­ten weg, wird eine monat­li­che Rente gezahlt. Diese Lösung ist beson­ders inter­es­sant für Menschen, die aufgrund von Vorer­kran­kun­gen keine BU abschlie­ßen können.

Erwerbs­min­de­rungs­ver­si­che­rung

Diese Vari­ante orien­tiert sich an den gesetz­li­chen Rege­lun­gen, bietet aber bessere Bedin­gun­gen. Sie zahlt bei teil­wei­ser oder voller Erwerbs­min­de­rung eine verein­barte Rente. Zusatz­op­tio­nen wie eine Wieder­ein­glie­de­rungs­hilfe, Pfle­ge­bau­steine oder tempo­räre Beitrags­re­du­zie­run­gen erhö­hen die Flexi­bi­li­tät der Erwerbs­min­de­rungs­ver­si­che­rung.

Arbeits­kraft­ab­si­che­rung mit Land­volk­dienste Vorsorge GmbH

Als erfah­re­ner Part­ner im Bereich Vorsorge bera­ten wir Sie indi­vi­du­ell und mit beson­de­rem Blick auf die Bedürf­nisse von Land­wir­ten und Betrie­ben. Gemein­sam finden wir die Lösung, die zu Ihrem Leben passt – damit Ihre Arbeits­kraft zuver­läs­sig geschützt ist.

Lassen Sie uns gemein­sam prüfen, welche Absi­che­rung für Sie sinn­voll ist. Verein­ba­ren Sie jetzt einen persön­li­chen Bera­tungs­ter­min.

Schritt für Schritt zur passen­den Arbeitskraftabsicherung

  1. Bera­tung in Anspruch nehmen
    Star­ten Sie mit einer persön­li­chen Bera­tung. Hier klären wir wich­tige Fragen, etwa zur Absi­che­rung bei Berufs­wech­sel oder zu mögli­chen Leistungsausschlüssen. 
  2. Gesund­heits­fra­gen ehrlich beant­wor­ten
    Nur wenn alle Anga­ben korrekt sind, vermei­den Sie spätere Probleme bei der Leis­tungs­prü­fung. Ehrlich­keit sichert Ihren Schutz. 
  3. Bedarf realis­tisch einschät­zen
    Die Höhe und Dauer der Rente soll­ten zu Ihrem Einkom­men passen. So sorgen Sie dafür, dass Sie auch im Ernst­fall Ihren Lebens­stan­dard halten können. 
  4. früh­zei­tig vorsor­gen
    Je jünger und gesün­der Sie sind, desto güns­ti­ger sind die Beiträge. Wer früh star­tet, profi­tiert lang­fris­tig von stabi­len Konditionen. 
  5. starke Anbie­ter wählen
    Setzen Sie auf Gesell­schaf­ten mit soli­der Finanz­kraft. So können Sie sich darauf verlas­sen, dass Leis­tun­gen auch in vielen Jahren noch zuver­läs­sig gezahlt werden. 
  6. Alter­na­ti­ven prüfen
    Ist eine klas­si­sche Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung nicht möglich, gibt es passende Alter­na­ti­ven wie Grund­fä­hig­keits- oder Dread-Dise­ase-Versi­che­run­gen. Gemein­sam finden wir die rich­tige Lösung.

Ihre Vorteile mit der Land­volk­dienste Vorsorge GmbH

  • Erfah­rung in der Land­wirt­schaft: Wir kennen die beson­de­ren Risi­ken Ihrer Branche.
  • Neutrale Bera­tung: Wir sind nicht an einzelne Versi­che­rer gebun­den und suchen die beste Lösung für Sie.
  • ganz­heit­li­che Betreu­ung: Neben der Arbeits­kraft­ab­si­che­rung bera­ten wir auch zu Alters­vor­sorge, Pfle­ge­ver­si­che­rung und Vermögenssicherung.
  • Beglei­tung im Ernst­fall: Wir unter­stüt­zen Sie nicht nur beim Abschluss, sondern auch im Leistungsfall.

FAQ

Reicht eine Unfall­ver­si­che­rung allein als Absicherung?

Nein. Die meis­ten Fälle von Arbeits­un­fä­hig­keit entste­hen durch Krank­hei­ten, nicht durch Unfälle. Eine Unfall­ver­si­che­rung ist sinn­voll, ersetzt aber keine Berufs­un­fä­hig­keits- oder Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. Erst die Kombi­na­tion mehre­rer Konzepte bietet umfas­sen­den Schutz.

Wie hoch sollte die monat­li­che Rente ange­setzt werden?

Als Orien­tie­rung gilt: Sichern Sie etwa 70 bis 80 % Ihres Netto­ein­kom­mens ab. So können Sie Ihre laufen­den Kosten decken und gleich­zei­tig Ihre Fami­lie versorgen.

Lassen sich die Beiträge steu­er­lich absetzen?

Ja. In vielen Fällen können Beiträge zur Arbeits­kraft­ab­si­che­rung als Vorsor­ge­auf­wen­dun­gen geltend gemacht werden. Die Höhe der steu­er­li­chen Entlas­tung hängt jedoch von Ihrer persön­li­chen Situa­tion ab. Eine indi­vi­du­elle Bera­tung gibt hier Klarheit.