Pflege

Die Geschäfts­sta­tis­tik der Pfle­ge­kas­sen und Geschäfts­sta­tis­tik der priva­ten Pflege- Pflicht­ver­si­che­rung weisen zum Stich­tag 31.12.2016 eine Gesamt­zahl an Pfle­ge­be­dürf­ti­gen von 2.937.768 aus. Durch die Umset­zung des Pfle­ge­stär­kungs­ge­set­zes im Jahr 2017 sind weitere fast 600.000 Pfle­ge­leis­tungs­emp­fän­ger hinzu­ge­kom­men. Damit sind in Deutsch­land aktu­ell ca. 3,6 Mio. Menschen auf die Hilfe und Unter­stüt­zung durch andere Perso­nen ange­wie­sen. Eine Pfle­ge­be­dürf­tig­keit infolge einer schwe­ren Krank­heit oder eines Unfalls führt regel­mä­ßig zu einem verän­der­ten Lebens­all­tag. Die rich­tige Vorsorge für einen mögli­chen Stör­fall sichert nicht nur die finan­zi­elle Unab­hän­gig­keit, sondern auch die persön­li­che Würde!

Und manch­mal geht es sehr, sehr schnell… Am Vormit­tag war die Oma noch im Garten, hatte danach die Enkel von der Schule abge­holt und die Wäsche gebü­gelt. Beim Abend­essen klagte die aktive 69jährige plötz­lich über Sehstö­run­gen, ihre Spra­che wurde undeut­lich und das Gleich­ge­wicht war gestört. Der herbei­ge­ru­fene Notarzt diagnos­ti­zierte einen Schlaganfall!

Nun wird die Oma ihre bishe­ri­gen Alltags­auf­ga­ben in Zukunft nicht mehr über­neh­men können, eine halb­sei­tige Lähmung kann zurück­blei­ben und der Erfolg geria­tri­scher Maßnah­men bleibt abzu­war­ten. Von heute auf morgen wurde die lebens­lus­tige Rent­ne­rin zu einem Pflegefall.

Herz­in­farkt, Ober­schen­kel­hals­bruch oder ein Schlag­an­fall können im eige­nen – aber auch im Leben der Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen zu einem nach­hal­ti­gen Einschnitt führen.

Jeder sollte sich über den mögli­chen Fall eine Pfle­ge­si­tua­tion für sich und seine Ange­hö­ri­gen Gedan­ken machen, denn die gesetz­li­che Pfle­ge­pflicht­ver­si­che­rung ist per Gesetz nur eine Teilkaskolösung.