Grund­fä­hig­keits­ab­si­che­run­gen

Der eine ist zum Land­wirt gebo­ren, die andere zur Mana­ge­rin, der dritte hat das Händ­chen fürs Hand­werk und die vierte ist einfach eine Sports­ka­none. Jeder Mensch hat beson­dere Talente, die das Funda­ment seiner beruf­li­chen Exis­tenz sind. Und wenn alles läuft, macht man sich in der Regel auch keine Sorgen.

Was geht, wenn nicht mehr alles rund läuft

Ein Unfall oder eine Erkran­kung können gerade Ihre indi­vi­du­el­len Fähig­kei­ten einschrän­ken. Genau hier setzt die Grund­fä­hig­keits­ab­si­che­rung an. Er sichert die soge­nann­ten Grund­fä­hig­kei­ten ab, die für Ihre persön­li­che Arbeits­kraft stehen.

Grund­fä­hig­kei­ten sind z.B.

  • der Gebrauch eines Armes, einer Hand oder der Beine
  • Sehen, Hören, Sprechen
  • Sitzen, Knien, Bücken, Stehen, Heben, Tragen

Bereits ab dem Verlust einer Grund­fä­hig­keit wird die versi­cherte Grund­fä­hig­keits­rente zum Schutz Ihrer Exis­tenz und als Ersatz für fehlen­des Einkom­men gezahlt. Für die Dauer der Beein­träch­ti­gung, längs­tens bis zum Ende der Leis­tungs­dauer. Ein Abschluss ist auch mit psychi­schen Vorer­kran­kun­gen möglich.