Was ist Riester-Sparen?
Die Riester-Rente ist eine Form der Altersvorsorge, die vom Staat durch Zulagen (Grundzulage und Kinderzulage) und mögliche zusätzliche Steuervorteile gefördert wird – zusätzlich zum eigenen Beitrag der Bürger. Die Riester-Förderung können alle in Anspruch nehmen, die rentenversicherungspflichtig sind, egal ob angestellt oder selbstständig. Auch Landwirte, die in der Landwirtschaftlichen Alterskasse versichert sind, können von der Förderung profitieren. Wer nicht zu diesem Personenkreis gehört, kann dennoch die Riester-Förderung erhalten, wenn der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner einen geförderten Riester-Vertrag abgeschlossen hat. Die Grundzulage hat sich zum 1. Januar 2018 von 154 € auf 175 € erhöht (§ 84 Satz 1 Einkommensteuergesetz). Dadurch soll für Geringverdiener ein größerer Anreiz geschaffen werden, etwas für die eigene Altersvorsorge zu tun. Der zusätzliche Sonderausgaben-Höchstbetrag für Beiträge zu Riester-Verträgen beträgt seit Jahresbeginn unverändert 2.100 €.
Um die Zulagen in voller Höhe und mögliche Steuervorteile zu erhalten, müssen vier Prozent des Vorjahr-Bruttoeinkommens in eine Riester-Rente eingezahlt werden, das sind mindestens 60 Euro jährlich, höchstens 2.100 Euro abzüglich der gewährten Zulagen. Bei Landwirten, wird das Vorvorjahreseinkommen aus Land- und Forstwirtschaft zur Berechnung herangezogen.
Durch einige Gestaltungsmöglichkeiten ist das Riesterprodukt, trotz seines manchmal negativen Images für viele Landwirtsfamilien immer noch eine Empfehlung!