Ries­ter

Ries­ter-Rente für Land­wirte – staat­lich geför­dert vorsor­gen und den Ruhe­stand absichern

Sie haben viele Jahre inves­tiert, um Ihren Hof aufzu­bauen, zu pfle­gen und zu erhal­ten. Doch auch die stärks­ten Schul­tern brau­chen irgend­wann Entlastung.

Die Ries­ter-Rente ist eine Form der Alters­vor­sorge, die Sie gezielt unter­stützt, wenn Sie später kürzer­tre­ten möch­ten. Mit staat­li­cher Förde­rung und flexi­blen Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten bietet sie Land­wir­ten eine solide Grund­lage für finan­zi­elle Sicher­heit im Ruhestand.

Lassen Sie sich jetzt bera­ten, ob eine Ries­ter Rente für Sie sinn­voll ist!

Ob Hofüber­nahme, Betriebs­grün­dung oder laufen­der Betrieb – wir prüfen gemein­sam, wie Sie sich opti­mal absi­chern und Ihren Betrieb zukunfts­si­cher aufstel­len können.

Kontak­tie­ren Sie uns – wir sind gerne persön­lich für Sie da, auch tele­fo­nisch unter 0511 51 54 16 0.

Portraitfoto von Nicole Politz

Was genau ist die Riester-Rente?

Die Ries­ter-Rente ist eine staat­lich geför­derte, private Alters­vor­sorge. Sie ergänzt Ihre Leis­tun­gen aus der land­wirt­schaft­li­chen Alters­kasse und hilft, die Einkom­mens­lü­cke im Alter zu schließen.

Die Förde­rung erfolgt durch:

  • Zula­gen: Eine jähr­li­che Grund­zu­lage plus zusätz­li­che Kinderzulagen.
  • Steu­er­vor­teile: Ihre Beiträge können steu­er­lich abge­setzt werden.
  • Eigen­bei­trag: Sie zahlen jähr­lich 4 % Ihres renten­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Einkom­mens (max. 2.100 €) ein, um die volle Förde­rung zu erhal­ten. Land­wirte zahlen 4% Ihres Einkom­mens aus Land- und Forst­wirt­schaft (max. 2.100 €).

Am Ende entsteht eine lebens­lange Rente oder – je nach Vertrag – die Möglich­keit einer Teil­ka­pi­tal­aus­zah­lung zu Beginn der Rentenphase.

Warum ist die Ries­ter-Rente für Land­wirte beson­ders interessant?

Als Land­wirt tragen Sie große Verant­wor­tung: für den Hof, die Tiere und Ihre Fami­lie. Die Arbeit ist körper­lich fordernd, das Einkom­men schwankt und die gesetz­li­che Alters­kasse bietet oft nur eine Grundsicherung.

Die Ries­ter-Rente gleicht diese Lücken aus:

  • staat­li­che Förde­rung: Sie profi­tie­ren von Zula­gen und steu­er­li­chen Vorteilen.
  • plan­bare Zusatz­rente: Ihre Beiträge werden verzinst und sicher angelegt.
  • Flexi­bi­li­tät: Beiträge können an die wirt­schaft­li­che Situa­tion Ihres Hofes ange­passt werden.
  • Sicher­heit: Auch bei schwan­ken­dem Einkom­men bleibt die Förde­rung erhal­ten, wenn Mindest­bei­träge erfüllt sind.

So sichern Sie sich eine zusätz­li­che Einkom­mens­quelle, wenn die tägli­che Arbeit auf dem Hof zur Heraus­for­de­rung wird.

Wie funk­tio­niert die Förde­rung der Riester-Rente?

Damit Sie die staat­li­chen Vorteile opti­mal nutzen, soll­ten Sie Folgen­des wissen:

  • Grund­zu­lage: Sie bekom­men jähr­lich eine feste staat­li­che Zulage.
  • Kinder­zu­lage: Für jedes kinder­geld­be­rech­tigte Kind gibt es eine zusätz­li­che Förderung.
  • Steu­er­vor­teil: Die Beiträge können bis zu 2.100 € jähr­lich steu­er­lich geltend gemacht werden.
  • Mindest­bei­trag: Um die volle Förde­rung zu erhal­ten, müssen Sie mindes­tens 4 % Ihres Einkom­mens des Vorjah­res einzah­len, bzw. 4% Ihres Einkom­mens aus Land- und Forst­wirt­schaft des Vorvorjahres.

Welche Vari­an­ten der Ries­ter-Rente gibt es?

Je nach Lebens­si­tua­tion stehen unter­schied­li­che Modelle zur Auswahl:

  • klas­si­sche Ries­ter-Renten­ver­si­che­rung: Sichere Verzin­sung und plan­bare Rente.
  • fonds­ge­bun­dene Ries­ter-Rente: Höhere Rendi­te­chan­cen durch Investmentfonds.

Wann lohnt sich die Ries­ter-Rente für Sie?

Die Ries­ter-Rente eignet sich für alle, die im Ruhe­stand mehr möch­ten als die reine Grund­ab­si­che­rung. Beson­ders vorteil­haft ist sie, wenn:

  • Sie in der land­wirt­schaft­li­chen Alters­kasse oder gesetz­li­chen Renten­ver­si­che­rung pflicht­ver­si­chert sind.
  • Sie einen Mini­job ausüben und auf die Befrei­ung von der Renten­ver­si­che­rungs­pflicht verzich­tet haben. Nied­ri­ger Eigen­bei­trag – hohe Zulage.
  • Sie pfle­gen eine pfle­ge­be­dürf­tige Person nicht erwerbs­mä­ßig wenigs­tens 14 Stun­den wöchent­lich in häus­li­cher Umge­bung und sind dane­ben nicht mehr als 30 Stun­den wöchent­lich erwerbs­tä­tig. Nied­ri­ger Eigen­bei­trag – hohe Zulage.
  • Sie Kinder haben oder planen – wegen der hohen Kinderzulagen.
  • Sie früh­zei­tig mit dem Sparen begin­nen, um lang­fris­tig Rendite zu erzielen.
  • Sie Wert auf eine plan­bare und garan­tierte Alters­vor­sorge legen.

Je früher Sie einstei­gen, desto stär­ker wirken Zins, Zula­gen und Steuerersparnis.

Junge Leute unter 25 erhal­ten zusätz­lich einen einma­li­gen Berufs­ein­stei­ger­bo­nus von 200 €, wenn sie am 1. Januar des Jahres, in dem der Vertrag abge­schlos­sen wird, noch nicht 25 Jahre alt waren.

Worauf soll­ten Sie beim Abschluss einer Ries­ter-Rente achten?

Damit die Ries­ter-Rente wirk­lich auf Sie und Ihren Betrieb abge­stimmt ist, soll­ten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Kosten­struk­tur: Wie hoch sind Verwal­tungs- und Abschlusskosten?
  • Leis­tungs­um­fang: Welche Renten­höhe ist realistisch?
  • Verfüg­bar­keit: Besteht die Möglich­keit einer Teilkapitalauszahlung?
  • Vertrags­an­pas­sung: Bleibt der Vertrag gültig, wenn sich Ihre Lebens­si­tua­tion ändert (z. B. Hofübergabe)?

Ein erfah­re­ner Bera­ter hilft Ihnen dabei, das rich­tige Modell auszu­wäh­len – zuge­schnit­ten auf Ihren Betrieb, Ihre Ziele und Ihre Lebensphase.

Mit der Ries­ter-Rente sicher in den Ruhestand

Die Ries­ter-Rente ist kein kompli­zier­tes Finanz­pro­dukt, sondern ein durch­dach­tes Werk­zeug, das Sie beim Aufbau einer stabi­len Alters­vor­sorge unterstützt.

Gerade für Land­wirte, deren Einkom­men stark von äuße­ren Fakto­ren abhängt, ist sie eine wert­volle Ergän­zung zur land­wirt­schaft­li­chen Alterskasse.

Die Land­volk­dienste Vorsorge GmbH beglei­tet Sie dabei – mit Erfah­rung, Verständ­nis und maßge­schnei­der­ter Bera­tung für die Land­wirt­schaft. Lassen Sie uns gemein­sam Ihre Ries­ter-Lösung entwickeln.

Ries­ter Rente FAQs

Wer kann die Ries­ter-Förde­rung erhalten?

Alle, die in der gesetz­li­chen Renten­ver­si­che­rung oder in der land­wirt­schaft­li­chen Alters­kasse pflicht­ver­si­chert sind. Auch Ehepart­ner können über eine mittel­bare Förde­rung profi­tie­ren. Gering­fü­gig Beschäf­tigte (Mini­job­ber), sofern sie auf die Versi­che­rungs­frei­heit verzich­tet haben und Pflicht­bei­träge zahlen.
Mütter oder Väter während der drei­jäh­ri­gen Eltern­zeit.
Perso­nen, die eine pfle­ge­be­dürf­tige Person nicht erwerbs­mä­ßig wenigs­tens 14 Stun­den wöchent­lich in häus­li­cher Umge­bung betreuen und dane­ben nicht mehr als 30 Stun­den wöchent­lich erwerbs­tä­tig sind.

Wie viel muss ich einzah­len, um die volle Förde­rung zu bekommen?

Mindes­tens 4 % Ihres renten­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Einkom­mens des Vorjah­res, abzüg­lich der staat­li­chen Zula­gen. Bei Land­wir­ten mind. 4% Ihres Einkom­mens aus Land- und Forst­wirt­schaft des Vorvor­jah­res, abzüg­lich der staat­li­chen Zula­gen. . Der Höchst­be­trag liegt bei 2.100 € jährlich.

Kann ich mit der Ries­ter-Rente auch in mein Eigen­heim investieren?

Ja, über den soge­nann­ten Wohn-Ries­ter können Sie staat­li­che Förde­run­gen nutzen, um Ihr Eigen­heim zu bauen, zu kaufen oder abzu­be­zah­len – auch wenn es Teil Ihres land­wirt­schaft­li­chen Betriebs ist.