Beschwer­de­ma­nage­ment

Infor­ma­tio­nen zum Umgang mit Beschwerden

Sehr verehr­ter Kunde!

Ihre Zufrie­den­heit hat für uns höchste Prio­ri­tät. Falls Sie dennoch einmal nicht mit unse­rer Tätig­keit zufrie­den sein soll­ten, haben Sie die Möglich­keit, eine Beschwerde bei uns einzureichen.

Die Beschwerde kann schrift­lich per Brief, per Fax oder per E‑Mail einge­reicht werden. Sie können dazu die im Impres­sum unse­rer Inter­net­seite ange­ge­be­nen Adress- und Kontakt­da­ten verwen­den. Oder Sie wenden sich direkt an das Beschwer­de­ma­nage­ment der Land­volk­dienste, dort stehen Ihnen Herr Beewen (Geschäfts­füh­rer) und Frau Politz (Assis­ten­tin der Geschäfts­füh­rung) gern zur Verfü­gung. Die Kontakt­da­ten finden Sie unter der Rubrik Ansprech­part­ner auf der Homepage.

Erhal­ten wir von Ihnen eine Beschwerde, bestä­ti­gen wir Ihnen unver­züg­lich deren Eingang und unter­rich­ten Sie über das Verfah­ren der Beschwer­de­be­ar­bei­tung sowie die unge­fähre Bear­bei­tungs­zeit. Soll­ten wir fest­stel­len, dass Ihre Beschwerde einen Gegen­stand betrifft, für den wir nicht zustän­dig sind, infor­mie­ren wir Sie umge­hend hier­rü­ber und teilen Ihnen, soweit uns dies möglich ist, die zustän­dige Stelle mit.

Wir werden Ihre Beschwerde umfas­send prüfen und uns bemü­hen, diese schnellst­mög­lich zu beant­wor­ten. Sollte dies einmal nicht möglich sein, unter­rich­ten wir Sie über die Gründe der Verzö­ge­rung und darüber, wann die Prüfung voraus­sicht­lich abge­schlos­sen sein wird.
Auf Wunsch ertei­len wir Ihnen alle Benach­rich­ti­gun­gen und Infor­ma­tio­nen schriftlich.

Sofern wir Ihrem Anlie­gen nicht oder nicht voll­stän­dig nach­kom­men können, erläu­tern wir Ihnen die Gründe hier­für und weisen Sie auf etwaig bestehende Möglich­kei­ten hin, wie Sie Ihr Anlie­gen weiter verfol­gen können.

Sie haben Fragen?
Wir freuen uns auf Ihren Anruf