Erwerbsminderungs­rente

Wenn die Hände still­ste­hen – warum die Erwerbs­min­de­rungs­rente für Land­wirte unver­zicht­bar ist

Niemand denkt gern darüber nach, was wäre, wenn man nicht mehr kann. In der Land­wirt­schaft ist das beson­ders schwer – denn Arbeit und Leben sind eins. Doch gerade weil Ihre Hände so viel bewe­gen, soll­ten Sie sich darüber bewusst sein, was sie alles leisten.

Die Erwerbs­min­de­rungs­rente schützt Sie genau dann, wenn Gesund­heit und Kraft nach­las­sen. Sie gibt Sicher­heit, damit Ihr Lebens­werk weiter­be­stehen kann – auch in schwie­ri­gen Zeiten.

Lassen Sie sich jetzt bera­ten, ob eine Erwerbs­min­de­rungs­rente für Sie sinn­voll ist!

Ob Hofüber­nahme, Betriebs­grün­dung oder laufen­der Betrieb – wir prüfen gemein­sam, wie Sie sich opti­mal absi­chern und Ihren Betrieb zukunfts­si­cher aufstel­len können.

Kontak­tie­ren Sie uns – wir sind gerne persön­lich für Sie da, auch tele­fo­nisch unter 0511 51 54 16 0

Portraitfoto von Nicole Politz

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Welche Beson­der­hei­ten gelten für die Erwerbs­min­de­rungs­rente in der Landwirtschaft?

Kaum ein Beruf ist körper­lich so fordernd wie die Land­wirt­schaft. Ob Stall­ar­beit, Ernte oder Maschi­nen­pflege – die Belas­tung für Rücken, Gelenke und Muskeln ist hoch. Wenn die Gesund­heit streikt, steht oft nicht nur Ihre Arbeit, sondern der gesamte Betrieb auf dem Spiel.

Darum soll­ten Sie wissen:

  • Die Land­wirt­schaft­li­che Alters­kasse (LAK) zahlt eine Erwerbs­min­de­rungs­rente nur bei erfüll­ter Mindestversicherungszeit.
  • Die Leis­tun­gen reichen häufig nicht aus, um Ihren Lebens­un­ter­halt und den Betrieb dauer­haft zu sichern.
  • Eine private Erwerbs­min­de­rungs- oder Erwerbs­un­fä­hig­keits­rente kann diese Lücke schlie­ßen – gezielt zuge­schnit­ten auf die Risi­ken Ihres Berufs.

Was leis­tet die Erwerbs­min­de­rungs­rente konkret?

Die Leis­tung soll Ihnen den finan­zi­el­len Boden sichern, wenn die Hände still­ste­hen müssen:

  • monat­li­che Renten­zah­lung – je nach Grad der Erwerbs­min­de­rung voll oder anteilig.
  • Beitrags­be­frei­ung während des Renten­be­zugs, damit Sie keine zusätz­li­che Last tragen.
  • Option auf Anpas­sung bei Verän­de­run­gen im Betrieb oder beim Gesundheitszustand.
  • Zusatz­bau­steine wie Über­gangs­leis­tun­gen oder Wieder­ein­glie­de­rungs­hil­fen, je nach Tarif.

Einige Versi­che­rer bieten spezi­elle Lösun­gen für Land­wirte, die typi­sche Risi­ken berück­sich­ti­gen – etwa Unfälle mit Tieren oder Maschi­nen, körper­li­che Dauer­be­las­tung oder Arbeits­un­fä­hig­keit in Saisonspitzen.

Warum lohnt sich eine früh­zei­tige Vorsorge?

Ein Sturz im Stall, ein Band­schei­ben­vor­fall bei der Ernte, eine chro­ni­sche Erkran­kung – oft genügt ein einzi­ger Moment und das gewohnte Leben steht Kopf. Eine private Erwerbs­min­de­rungs­rente sorgt dafür, dass Sie und Ihre Fami­lie in solch einer Situa­tion nicht ins finan­zi­elle Wanken geraten.

Ihre Vorteile:

  • Sicher­heit für den Betrieb: Löhne, Kredite und laufende Kosten blei­ben bezahlbar.
  • Schutz für die Fami­lie: Der Lebens­stan­dard bleibt erhalten.
  • Beitrags­vor­teile: Ein früher Einstieg bedeu­tet gerin­gere Kosten.
  • Flexi­bi­li­tät: Tarife können mitwach­sen – etwa bei Betriebs­er­wei­te­rung oder Hofübergabe.

Worauf soll­ten Sie beim Abschluss einer Erwerbs­min­de­rungs­rente in der Land­wirt­schaft achten?

Die Wahl der rich­ti­gen Absi­che­rung ist so indi­vi­du­ell wie Ihr Hof. Achten Sie auf:

  • klare Defi­ni­tion: Gilt die Leis­tung für jede Tätig­keit oder nur für Ihren Beruf?
  • Einschluss körper­li­cher Arbeit: Sind Tätig­kei­ten im Stall, auf dem Feld oder mit Maschi­nen inbegriffen?
  • keine versteck­ten Ausschlüsse: Rücken- oder Gelenk­er­kran­kun­gen soll­ten mitver­si­chert sein.
  • Leis­tungs­höhe: Reicht die Rente, um betrieb­li­che und private Kosten zu decken?
  • Anpas­sungs­op­tio­nen: Bleibt der Schutz bestehen, wenn sich Ihre Situa­tion ändert?

Ihre Arbeits­kraft ist Ihr wich­tigs­tes Kapital

In der Land­wirt­schaft hängt alles von Ihrer körper­li­chen und menta­len Stärke ab. Die Erwerbs­min­de­rungs­rente sorgt dafür, dass Ihr Lebens­werk weiter­be­steht – auch wenn Sie selbst einmal nicht mehr voll einsatz­fä­hig sind.

Die Land­volk­dienste Vorsorge GmbH kennt die Heraus­for­de­run­gen der Land­wirt­schaft aus eige­ner Erfah­rung. Wir bera­ten Sie mit Verständ­nis, Fach­wis­sen und Herzblut.

Sichern Sie Ihren Hof und Ihre Zukunft – infor­mie­ren Sie sich jetzt persön­lich über die Vorteile.

Erwerbs­min­de­rungs­rente FAQs

Wie lange muss ich versi­chert sein, um Anspruch zu haben?

Sie benö­ti­gen mindes­tens fünf Versi­che­rungs­jahre, davon drei Jahre mit Pflicht­bei­trä­gen inner­halb der letz­ten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung.

Kann ich trotz Erwerbs­min­de­rungs­rente weiter­hin im Betrieb helfen?

Ja, in begrenz­tem Umfang. Entschei­dend ist, dass Sie die zuläs­sige tägli­che Arbeits­zeit (z. B. drei oder sechs Stun­den) nicht überschreiten.

Wie hoch fällt die Rente für Land­wirte aus?

Die Höhe rich­tet sich nach Ihren bishe­ri­gen Beiträ­gen. In der Praxis liegt sie meist deut­lich unter dem vorhe­ri­gen Einkom­men – eine private Zusatz­ab­si­che­rung ist daher beson­ders empfehlenswert.