Wie sind Schulabgänger, Azubis und Studierende versichert?
Richtig versichert in die Ausbildung oder ins Studium starten — die wichtigsten Infos rund um deinen Versicherungsschutz hier im Überblick
Das Thema Berufsunfähigkeitsrente haben wir schon mehrfach beleuchtet. Bereits Mitte Juni gibt es in Niedersachsen die Abschlusszeugnisse. Für viele Schüler folgt der Start in die Ausbildung oder das Studium.
Berufsunfähigkeitsversicherung:
Mit der Berufsunfähigkeits-Versicherung wird das wertvollste Kapital – die Arbeitskraft – abgesichert! Der Beitrag für diesen Versicherungsschutz hängt ab vom Alter, ausgeübten Beruf und dem Gesundheitszustand. Als junger Mensch solltest Du die Chance nutzen und Dir jetzt noch den günstigen Schülertarif sichern. Egal welchen beruflichen Weg Du später eingeschlagen wirst, der „Schülerbeitrag“ bleibt bestehen.
Und noch etwas:
Jetzt sind die Meisten gesund und fit, später können Dir bereits Rückenbeschwerden einer umfangreichen Berufsunfähigkeitsabsicherung im Wege stehen.
Private Haftpflichtversicherung während Studium oder Ausbildung:
Bis zum Ende der Ausbildung bzw. des Studiums bist du mitversichert!
Während der Ausbildungs- bzw. Studienzeit bist du bei deinen Eltern in der privaten Haftpflicht mitversichert. Voraussetzung ist nur, dass deine Eltern einen Familientarif haben, der Kinder mit einschließt.
Studium — Zwei Ausnahmen gibt es aber:
- Wenn du vor dem Studium eine Ausbildung absolviert hast oder ein zweites Studium nach einem Studienabschluss anhängst, brauchst du eine eigene Haftpflichtversicherung. Die Mitversicherung bei deinen Eltern gilt nur während der Erstausbildung. Ein Masterstudium nach einem Bachelorabschluss zählt dabei aber noch zur Erstausbildung.
- Wenn Du bereits verheiratet bist, kannst Du nicht mehr bei deinen Eltern mitversichert sein, egal, ob Erststudium oder nicht.
Krankenversicherung während Studium oder Ausbildung:
Bis zum 25. Lebensjahr bist Du als Student meistens beitragsfrei gesetzlich versichert
Keine Krankenversicherung — kein Studium. Die meisten Universitäten fordern in der Regel bereits bei der Einschreibung den Nachweis einer Krankenversicherung von Dir. Sind deine Eltern gesetzlich versichert, kannst du bis zum 25. Lebensjahr beitragsfrei in der Familienversicherung bleiben. Danach musst Du Dich selbst versichern und damit Beiträge bezahlen.
Sind beide Eltern privat krankenversichert, musst Du Dich entweder selbst auch weiterhin privat krankenversichern oder Dich für die gesetzliche Krankenkasse entscheiden. Die beitragsfreie Familienversicherung ist dann leider nicht möglich. In diesem Fall musst du auch in der gesetzlichen Krankenversicherung schon vor dem 25. Lebensjahr Beiträge zahlen.
Ausbildung: Als Azubi benötigst Du ab Ausbildungsbeginn eine eigene Krankenversicherung.
Hausratversicherung:
Eigener Hausstand heißt eigene Versicherung! Egal ob Studium, Ausbildung oder oder…!
Ein WG-Zimmer oder das Zimmer im Studentenwohnheim sind noch über die elterliche Hausratpolice versichert, denn sie gelten nicht als eigener Hausstand. In diesen Fällen kommt die sogenannte Außenversicherung zum Tragen, die Gegenstände außerhalb der eigenen vier Wände mit einschließt – beispielsweise auch auf Reisen. Der Schutz kann jedoch zeitlich begrenzt sein, für die Dauer des Erststudiums bleibt er in der Regel aber bestehen. Genaueres steht in eurem Versicherungsvertrag. Zudem ist der Schadenersatz häufig auf 10% der Versicherungssumme begrenzt. Das sollte für die Werte im WG-Zimmer jedoch ausreichen. Wenn Du und Deine Eltern unsicher seid, ob der Versicherungsschutz ausreicht, hol dir Rat bei uns.
Mietest du eine möblierte Wohnung, ist der Vermieter für die Absicherung der vermieteten Möbel zuständig. Kleidung und Bücher sind hier in der Regel ebenfalls noch über die Außenversicherung abgedeckt. Auch hier helfen wir Dir gerne weiter, wenn Du nähere Informationen zum Versicherungsschutz wünschst. Gründest Du hingegen einen eigenen Hausstand, sind Deine Sachen nicht mehr über die Hausratversicherung Deiner Eltern abgesichert. Was als eigener Hausstand gilt, ist jedoch nicht genau definiert.
Wenn Du jedoch eine eigene Wohnung mietest und Dich mit neuen Möbeln einrichtest, solltest Du deshalb unbedingt mit uns oder dem Versicherer Deiner Eltern sprechen. Du benötigst dann eine eigene Hausratversicherung.
Und das geliebte Fahrrad…?
Studierende, die nicht ohne Fahrrad auskommen, sollten auf eine Zusatzklausel in der Hausratversicherung achten. Nur dann ist Dein Fahrrad auch versichert, wenn es auf offener Straße geklaut wurde. Wer diese Klausel nicht hat, bei dem leistet die Hausratversicherung nur, wenn das Fahrrad aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen gestohlen wurde.
Rechtsschutzversicherung während Studium oder Ausbildung:
Mitversichert, aber auf Altersgrenze achten
Haben Deine Eltern eine Rechtsschutzversicherung, bist Du als Student/-in meist mitversichert. Sollte es zum Beispiel mit dem Vermieter Deiner ersten Wohnung Ärger geben, springt die Versicherung Deiner Eltern ein. In der Regel gilt der Schutz während des Studiums bis zu einem Alter von 25 Jahren – vorausgesetzt Du bist unverheiratet. Viele Anbieter haben auch deutlich höhere Altersgrenzen oder verzichten völlig darauf. Ein Blick in die Vertragsbedingungen schafft Klarheit.
Erst wenn Du eine berufliche Tätigkeit ausübst, die über den Studentenjob hinausgeht, fällt der erweiterte Rechtsschutz weg. Achtgeben musst Du auch, wenn Du ein duales Studium absolvierst. Frag bei Deinem Versicherer nach, ob Deine Ausbildung schon als dauerhafte Beschäftigung gewertet wird.
Von der Mitversicherung ausgenommen sind manchmal Verkehrsstreitigkeiten mit Fahrzeugen, die nicht auf Deine Eltern zugelassen sind. Wer also einen ungerechtfertigten Strafzettel für das eigene Auto bekommt, könnte in der Auseinandersetzung mit den Behörden nicht die Rechtsschutzversicherung der Eltern in Anspruch nehmen. Versicherer bieten aber auch Tarife an, die Autos der Kinder mit einschließen.
Gerne stehen wir Dir mit Rat und Tat zur Seite! Ruf uns einfach an oder schreibe uns eine E‑Mail!