Die Bundesregierung weist auf Notwendigkeit einer privaten Reisekrankenversicherung hin!
Claudia Schmidtke, die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten (Patientenbeauftragte) nimmt die begonnene Ferienzeit zum Anlass und rät den Reisenden zu einer Reisekrankenversicherung:
„Bei all der Ferienvorfreude ist schnell vergessen, dass auch im Urlaub etwas passieren kann. Der Krankenversicherungs-Schutz ist jedoch nicht überall im Ausland gegeben. Reisewillige sollten daher im Vorfeld einer Auslandsreise mit ihrer Krankenkasse klären, welcher Versicherungsschutz im jeweiligen Reiseland besteht.“
Woran sollten Sie bei einer Reise denken!
Gesetzlich Krankenversicherte sollten ihre elektronische Gesundheitskarte auch bei Reisen in das europäische Ausland nicht vergessen, denn die Rückseite beinhaltet auch die europäische Krankenversicherungs-Karte. Wird diese bei medizinisch notwendigen Behandlungen im Ausland vorgelegt, kann die Versicherung auch im Ausland in Anspruch genommen werden. Ausnahme: Landesübliche Gebühren oder Selbstbeteiligungen werden nicht erstattet.
Und das Ausland ist näher als vermutet!
Schiffsreisende geraten mitunter schneller ins versicherungstechnische Ausland, als erwartet. Checkt ein Passagier z.B. im Hamburger oder Kieler Hafen bei einem Kreuzfahrtschiff der Reederei Aida Cruises – German Branch of Costa Crociere S.p.A. ein, so würde eine mögliche Behandlung durch den Bordarzt nach italienischem Recht erstattet, denn die Schiffe fahren unter italienischer Flagge. Fazit: Das Heimatland des Schiffes ist auch dann maßgeblich, wenn sich der medizinische Notfall in deutschem Hoheitsgebiet ereignet.
Und wie sieht es aus, wenn das Schiff unter deutscher Flagge fährt?
Tritt der medizinische Notfall ein, wird die Behandlung weltweit nach den Regelungen des deutschen Sozialgesetzbuches erstattet. Erst beim Verlassen des Schiffes in einem ausländischen Hafen, z.B. für eine Besichtigung, wird auf das Recht des Reiselandes abgestellt.
Sollten die Bordärzte keine Zulassung als Kassenarzt haben, was scheinbar immer häufiger vorkommt, stellen sie Privatrechnungen aus. Bei medizinischen Notfällen wird dann i.d.R. die gesetzliche Krankenversicherung den Anteil des Kassenhonorars erstattet.
Sicher ist sicher: Reisekrankenversicherung abschließen
Bei Reisen ins Ausland – egal ob europäisches oder nicht europäisches Ausland — ist der Abschluss einer Auslands — Reisekrankenversicherung sinnvoll. In Nicht-EU-Staaten sind Sie damit Privatpatienten gleichgestellt.
Einschränkungen der europäischen Krankenversicherungskarte! Die Reisekrankenversicherung ist die Lösung.
Rücktransport im Krankheitsfall, örtliche Zuzahlungen oder die Nutzung privater medizinischer Einrichtungen sind nicht abgedeckt! Auch deshalb empfiehlt sich der Abschluss einer Auslands-Krankenversicherung, denn dort sind diese Kosten versichert.
Und zum Schluss nochmals ein Hinweis der Patientenbeauftragten zum Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung: „In fast allen außereuropäischen Ländern gilt jedoch kein Versicherungsschutz. Nur in wenigen Ländern werden in Notfällen die Kosten für medizinische Behandlungen bei Vorlage eines speziellen Urlaubskrankenscheins der deutschen Krankenkasse übernommen.“
Zitat Schmidtke: „Bei solchen Reisezielen sollte daher erwogen werden, eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen. Im Notfall müssen Urlauber Krankheitskosten sonst vollständig selbst bezahlen.“