Ries­ter

Was ist Riester-Sparen?

Die Ries­ter-Rente ist eine Form der Alters­vor­sorge, die vom Staat durch Zula­gen (Grund­zu­lage und Kinder­zu­lage) und mögli­che zusätz­li­che Steu­er­vor­teile geför­dert wird – zusätz­lich zum eige­nen Beitrag der Bürger. Die Ries­ter-Förde­rung können alle in Anspruch nehmen, die renten­ver­si­che­rungs­pflich­tig sind, egal ob ange­stellt oder selbst­stän­dig. Auch Land­wirte, die in der Land­wirt­schaft­li­chen Alters­kasse versi­chert sind, können von der Förde­rung profi­tie­ren. Wer nicht zu diesem Perso­nen­kreis gehört, kann dennoch die Ries­ter-Förde­rung erhal­ten, wenn der Ehegatte oder einge­tra­gene Lebens­part­ner einen geför­der­ten Ries­ter-Vertrag abge­schlos­sen hat. Die Grund­zu­lage hat sich zum 1. Januar 2018 von 154 € auf 175 € erhöht (§ 84 Satz 1 Einkom­men­steu­er­ge­setz). Dadurch soll für Gering­ver­die­ner ein größe­rer Anreiz geschaf­fen werden, etwas für die eigene Alters­vor­sorge zu tun. Der zusätz­li­che Sonder­aus­ga­ben-Höchst­be­trag für Beiträge zu Ries­ter-Verträ­gen beträgt seit Jahres­be­ginn unver­än­dert 2.100 €.

Um die Zula­gen in voller Höhe und mögli­che Steu­er­vor­teile zu erhal­ten, müssen vier Prozent des Vorjahr-Brut­to­ein­kom­mens in eine Ries­ter-Rente einge­zahlt werden, das sind mindes­tens 60 Euro jähr­lich, höchs­tens 2.100 Euro abzüg­lich der gewähr­ten Zula­gen. Bei Land­wir­ten, wird das Vorvor­jah­res­ein­kom­men aus Land- und Forst­wirt­schaft zur Berech­nung herangezogen.
Durch einige Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten ist das Ries­ter­pro­dukt, trotz seines manch­mal nega­ti­ven Images für viele Land­wirts­fa­mi­lien immer noch eine Empfehlung!