Der Rechnungszins in der Lebens- und Rentenversicherung
Vorsorge passgenau zu gestalten
verbesserte garantierte Leistungen
höhere Planungssicherheit
neue Attraktivität traditioneller Absicherungsmodelle
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Der Rechnungszins beeinflusst maßgeblich die Höhe garantierter Leistungen in Lebens- und Rentenversicherungen. Wer sich mit Altersvorsorge beschäftigt, sollte diesen technischen Zinssatz kennen – denn er entscheidet mit, wie viel Kapital Versicherungsunternehmen zusichern und wie sich langfristige Verträge entwickeln.
Im Folgenden beleuchten wir die historische Entwicklung des Rechnungszinses und zeigen auf, welche Rolle er aktuell spielt – speziell bei der Auswahl moderner Vorsorgeprodukte.
Was ist unter dem Rechnungszins zu verstehen?
Der Rechnungszins – häufig auch als technischer Zinssatz bezeichnet – stellt eine zentrale Kalkulationsgröße in der Lebens- und Rentenversicherung dar. Er definiert, mit welchem Zinssatz ein Versicherer Rückstellungen für zukünftige Leistungen bildet. Ziel ist es, die vertraglich garantierten Auszahlungen sicherzustellen – zum Beispiel in Form einer lebenslangen Rente oder einer Kapitalauszahlung zum Vertragsende.
Der Zinssatz bleibt über die gesamte Laufzeit eines Vertrags unverändert und dient ausschließlich der internen Berechnung der Mindestleistung – unabhängig von der tatsächlichen Entwicklung an den Kapitalmärkten. Damit erfüllt der Rechnungszins eine wichtige Sicherungsfunktion innerhalb der Vertragsstruktur.
Welche Bedeutung hat der Rechnungszins in der Lebensversicherung?
In der klassischen Lebensversicherung bestimmt der Rechnungszins, wie hoch die garantierten Leistungen ausfallen. Er legt fest, welcher Teil der eingezahlten Beiträge über die Vertragslaufzeit hinweg verzinst wird, um am Ende die zugesagte Auszahlung zu erreichen.
Je höher der bei Vertragsbeginn festgelegte Zinssatz, desto größer ist die garantierte Summe. Gleiches gilt für private Rentenversicherungen: Auch hier dient der Rechnungszins als Grundlage für die Ermittlung der Mindestrentenhöhe.
Entsprechend beeinflusst er Lebensversicherung und Rentenversicherung gleichermaßen und ist somit ein wesentliches Kriterium bei der Auswahl des passenden Produkts.
Wie hat sich der Rechnungszins im Laufe der Zeit verändert?
Die Entwicklung des Rechnungszinses spiegelt den Zinsstatus am Kapitalmarkt wider. Anfang der 1990er-Jahre kalkulierten Versicherer noch mit 4,0 %. Im Zuge der Zinssenkungen der vergangenen Jahrzehnte – vor allem seit der Finanzkrise 2008 – sank dieser Wert kontinuierlich. 2022 erreichte er mit 0,25 % seinen bisherigen Tiefststand.
Seit dem 1. Januar 2025 gilt nun ein neuer Höchstrechnungszins von 1,0 %. Diese Erhöhung markiert die erste Anhebung seit mehr als drei Jahrzehnten – und stellt eine spürbare Reaktion auf die steigenden Marktzinsen dar.
Jahr |
Garantierter Rechnungszins |
1994 |
4,00 % |
2000 |
3,25 % |
2004 |
2,75 % |
2007 |
2,25 % |
2012 |
1,75 % |
2015 |
1,25 % |
2022 |
0,25 % |
2025 |
1,00 % |
Diese Entwicklung beeinflusst die langfristige Vorsorgeplanung deutlich. Wer heute einen Vertrag abschließt, profitiert erstmals seit vielen Jahren wieder von einem gestiegenen Zinsniveau.
Was unterscheidet den garantierten Rechnungszins von der Überschussbeteiligung?
Versicherer verpflichten sich im Rahmen eines Vertrags zu einer garantierten Leistung – diese basiert auf dem Rechnungszins. Darüber hinaus besteht oft Anspruch auf eine Überschussbeteiligung. Diese ist von der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens abhängig und verändert sich jährlich.
Die Leistung setzt sich also aus mehreren Komponenten zusammen:
- garantierter Rechnungszins – vertraglich zugesichert
- Überschussanteile – gemessen am Geschäftserfolg
- mögliche Schlussgewinne oder Beteiligungen an Bewertungsreserven
Gut zu wissen:
Der garantierte Rechnungszins der Versicherung stellt die untere Leistungsgrenze dar. Überschüsse können die Auszahlung erheblich erhöhen, sind jedoch nicht fest zugesagt. Wer plant, sollte daher beide Bestandteile differenziert betrachten.
Der aktuelle Rechnungszins – Stand 2025
Seit Anfang 2025 beträgt der aktuelle Rechnungszins 1,0 %. Diese Erhöhung wurde vom Bundesfinanzministerium in Abstimmung mit der BaFin und der Deutschen Aktuarvereinigung beschlossen. Sie betrifft ausschließlich Neuverträge, die ab dem 1. Januar 2025 abgeschlossen wurden.
Mit dem höheren Zinssatz können Versicherer wieder höhere Garantien anbieten – ein wichtiger Schritt zur Stärkung klassischer Vorsorgeprodukte.
Für Versicherungsnehmer ergeben sich daraus folgende Vorteile:
- verbesserte garantierte Leistungen in Lebens- und Rentenversicherungen
- höhere Planungssicherheit bei kapitalbildenden Produkten
- neue Attraktivität traditioneller Absicherungsmodelle
Bestehende klassische Verträge mit Garantiezins behalten den zum Zeitpunkt des Abschlusses geltenden Zinssatz. Eine rückwirkende Anpassung findet nicht statt.
Was bedeutet der Rechnungszins in der Versicherung konkret?
Der Rechnungszins beeinflusst mehrere Aspekte Ihrer Altersvorsorge unmittelbar:
- Vertragsleistung: Bei gleichem Beitrag erhöht ein höherer Zins die garantierte Auszahlung.
- Beitragsgestaltung: Ein höherer Rechnungszins kann zu geringeren Beitragssätzen bei gleichen Leistungen führen.
- Produktwahl: Während klassische Policen wieder interessanter werden, spielen fondsgebundene Modelle eine ergänzende Rolle.
- Vertragszeitpunkt: Ein rechtzeitiger Abschluss sichert langfristig attraktive Bedingungen.
- Wert bestehender Verträge: Ältere Policen mit höherem Zins besitzen oft einen substanziellen Vorteil gegenüber aktuellen Neuverträgen.
Die Kombination aus garantierter Sicherheit und flexiblen Zusatzkomponenten erfordert eine tiefgehende Auseinandersetzung mit dem eigenen Vorsorgekonzept.
Wer den Rechnungszins kennt, entscheidet fundierter
Der Rechnungszins ist kein abstrakter Rechenwert, sondern ein zentrales Element Ihrer finanziellen Absicherung. Er beeinflusst sowohl die garantierten Leistungen als auch die strategische Ausrichtung Ihrer Altersvorsorge.
Mit der jüngsten Anhebung auf 1,0 % eröffnen sich wieder neue Perspektiven für klassische Lebens- und Rentenversicherungen. Dennoch sollten Sie individuelle Lebensumstände und Ziele in Ihre Planung einbeziehen.
Die Landvolkdienste GmbH unterstützt Sie dabei, Ihre Vorsorge passgenau zu gestalten – mit Erfahrung, fachlicher Kompetenz und einem klaren Blick für Ihre Zukunft.
FAQ zum Rechnungszins
Welchen Einfluss hat der Rechnungszins auf meine spätere Auszahlung?
Ein höherer Zins bedeutet in der Regel eine höhere garantierte Auszahlung – sowohl bei Renten- als auch bei Kapitalverträgen.
Ist der Rechnungszins bei fondsgebundenen Produkten relevant?
Nein. Fondsgebundene Versicherungen arbeiten nicht mit einem festen Rechnungszins. Die Leistungen orientieren sich an der Entwicklung der gewählten Fonds.
Bleibt der Zins für meinen Vertrag konstant?
Ja. Der bei Vertragsabschluss festgelegte Zins gilt bei klassischen Versicherungen während der gesamten Laufzeit. Eine spätere Änderung wirkt sich nur auf Neuverträge aus.