Der Rech­nungs­zins in der Lebens- und Rentenversicherung 

Vorsorge pass­ge­nau zu gestalten 

verbes­serte garan­tierte Leis­tun­gen

höhere Planungs­si­cher­heit

neue Attrak­ti­vi­tät tradi­tio­nel­ler Absi­che­rungs­mo­delle
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    Ihr Anlie­gen

    Der Rech­nungs­zins beein­flusst maßgeb­lich die Höhe garan­tier­ter Leis­tun­gen in Lebens- und Renten­ver­si­che­run­gen. Wer sich mit Alters­vor­sorge beschäf­tigt, sollte diesen tech­ni­schen Zins­satz kennen – denn er entschei­det mit, wie viel Kapi­tal Versi­che­rungs­un­ter­neh­men zusi­chern und wie sich lang­fris­tige Verträge entwickeln.

    Im Folgen­den beleuch­ten wir die histo­ri­sche Entwick­lung des Rech­nungs­zin­ses und zeigen auf, welche Rolle er aktu­ell spielt – spezi­ell bei der Auswahl moder­ner Vorsorgeprodukte.

    Was ist unter dem Rech­nungs­zins zu verstehen?

    Der Rech­nungs­zins – häufig auch als tech­ni­scher Zins­satz bezeich­net – stellt eine zentrale Kalku­la­ti­ons­größe in der Lebens- und Renten­ver­si­che­rung dar. Er defi­niert, mit welchem Zins­satz ein Versi­che­rer Rück­stel­lun­gen für zukünf­tige Leis­tun­gen bildet. Ziel ist es, die vertrag­lich garan­tier­ten Auszah­lun­gen sicher­zu­stel­len – zum Beispiel in Form einer lebens­lan­gen Rente oder einer Kapi­tal­aus­zah­lung zum Vertragsende.

    Der Zins­satz bleibt über die gesamte Lauf­zeit eines Vertrags unver­än­dert und dient ausschließ­lich der inter­nen Berech­nung der Mindest­leis­tung – unab­hän­gig von der tatsäch­li­chen Entwick­lung an den Kapi­tal­märk­ten. Damit erfüllt der Rech­nungs­zins eine wich­tige Siche­rungs­funk­tion inner­halb der Vertragsstruktur.

    Welche Bedeu­tung hat der Rech­nungs­zins in der Lebensversicherung?

    In der klas­si­schen Lebens­ver­si­che­rung bestimmt der Rech­nungs­zins, wie hoch die garan­tier­ten Leis­tun­gen ausfal­len. Er legt fest, welcher Teil der einge­zahl­ten Beiträge über die Vertrags­lauf­zeit hinweg verzinst wird, um am Ende die zuge­sagte Auszah­lung zu erreichen.

    Je höher der bei Vertrags­be­ginn fest­ge­legte Zins­satz, desto größer ist die garan­tierte Summe. Glei­ches gilt für private Renten­ver­si­che­run­gen: Auch hier dient der Rech­nungs­zins als Grund­lage für die Ermitt­lung der Mindest­ren­ten­höhe.

    Entspre­chend beein­flusst er Lebens­ver­si­che­rung und Renten­ver­si­che­rung glei­cher­ma­ßen und ist somit ein wesent­li­ches Krite­rium bei der Auswahl des passen­den Produkts.

    Wie hat sich der Rech­nungs­zins im Laufe der Zeit verändert?

    Die Entwick­lung des Rech­nungs­zin­ses spie­gelt den Zins­sta­tus am Kapi­tal­markt wider. Anfang der 1990er-Jahre kalku­lier­ten Versi­che­rer noch mit 4,0 %. Im Zuge der Zins­sen­kun­gen der vergan­ge­nen Jahr­zehnte – vor allem seit der Finanz­krise 2008 – sank dieser Wert konti­nu­ier­lich. 2022 erreichte er mit 0,25 % seinen bishe­ri­gen Tiefststand.

    Seit dem 1. Januar 2025 gilt nun ein neuer Höch­st­rech­nungs­zins von 1,0 %. Diese Erhö­hung markiert die erste Anhe­bung seit mehr als drei Jahr­zehn­ten – und stellt eine spür­bare Reak­tion auf die stei­gen­den Markt­zin­sen dar.

    Jahr

    Garan­tier­ter Rechnungszins

    1994

    4,00 %

    2000

    3,25 %

    2004

    2,75 %

    2007

    2,25 %

    2012

    1,75 %

    2015

    1,25 %

    2022

    0,25 %

    2025

    1,00 %

    Diese Entwick­lung beein­flusst die lang­fris­tige Vorsor­ge­pla­nung deut­lich. Wer heute einen Vertrag abschließt, profi­tiert erst­mals seit vielen Jahren wieder von einem gestie­ge­nen Zins­ni­veau.

    Was unter­schei­det den garan­tier­ten Rech­nungs­zins von der Überschussbeteiligung?

    Versi­che­rer verpflich­ten sich im Rahmen eines Vertrags zu einer garan­tier­ten Leis­tung – diese basiert auf dem Rech­nungs­zins. Darüber hinaus besteht oft Anspruch auf eine Über­schuss­be­tei­li­gung. Diese ist von der wirt­schaft­li­chen Entwick­lung des Unter­neh­mens abhän­gig und verän­dert sich jährlich.

    Die Leis­tung setzt sich also aus mehre­ren Kompo­nen­ten zusammen:

    • garan­tier­ter Rech­nungs­zins – vertrag­lich zugesichert
    • Über­schuss­an­teile – gemes­sen am Geschäftserfolg
    • mögli­che Schluss­ge­winne oder Betei­li­gun­gen an Bewertungsreserven

    Gut zu wissen:
    Der garan­tierte Rech­nungs­zins der Versi­che­rung stellt die untere Leis­tungs­grenze dar. Über­schüsse können die Auszah­lung erheb­lich erhö­hen, sind jedoch nicht fest zuge­sagt. Wer plant, sollte daher beide Bestand­teile diffe­ren­ziert betrachten.

    Der aktu­elle Rech­nungs­zins – Stand 2025

    Seit Anfang 2025 beträgt der aktu­elle Rech­nungs­zins 1,0 %. Diese Erhö­hung wurde vom Bundes­fi­nanz­mi­nis­te­rium in Abstim­mung mit der BaFin und der Deut­schen Aktuar­ver­ei­ni­gung beschlos­sen. Sie betrifft ausschließ­lich Neuver­träge, die ab dem 1. Januar 2025 abge­schlos­sen wurden.

    Mit dem höhe­ren Zins­satz können Versi­che­rer wieder höhere Garan­tien anbie­ten – ein wich­ti­ger Schritt zur Stär­kung klas­si­scher Vorsorgeprodukte.

    Für Versi­che­rungs­neh­mer erge­ben sich daraus folgende Vorteile:

    • verbes­serte garan­tierte Leis­tun­gen in Lebens- und Rentenversicherungen
    • höhere Planungs­si­cher­heit bei kapi­tal­bil­den­den Produkten
    • neue Attrak­ti­vi­tät tradi­tio­nel­ler Absicherungsmodelle

    Bestehende klas­si­sche Verträge mit Garan­tie­zins behal­ten den zum Zeit­punkt des Abschlus­ses gelten­den Zins­satz. Eine rück­wir­kende Anpas­sung findet nicht statt.

    Was bedeu­tet der Rech­nungs­zins in der Versi­che­rung konkret?

    Der Rech­nungs­zins beein­flusst mehrere Aspekte Ihrer Alters­vor­sorge unmittelbar:

    • Vertrags­leis­tung: Bei glei­chem Beitrag erhöht ein höhe­rer Zins die garan­tierte Auszahlung.
    • Beitrags­ge­stal­tung: Ein höhe­rer Rech­nungs­zins kann zu gerin­ge­ren Beitrags­sät­zen bei glei­chen Leis­tun­gen führen.
    • Produkt­wahl: Während klas­si­sche Poli­cen wieder inter­es­san­ter werden, spie­len fonds­ge­bun­dene Modelle eine ergän­zende Rolle.
    • Vertrags­zeit­punkt: Ein recht­zei­ti­ger Abschluss sichert lang­fris­tig attrak­tive Bedingungen.
    • Wert bestehen­der Verträge: Ältere Poli­cen mit höhe­rem Zins besit­zen oft einen substan­zi­el­len Vorteil gegen­über aktu­el­len Neuverträgen.

    Die Kombi­na­tion aus garan­tier­ter Sicher­heit und flexi­blen Zusatz­kom­po­nen­ten erfor­dert eine tief­ge­hende Ausein­an­der­set­zung mit dem eige­nen Vorsorgekonzept.

    Wer den Rech­nungs­zins kennt, entschei­det fundierter

    Der Rech­nungs­zins ist kein abstrak­ter Rechen­wert, sondern ein zentra­les Element Ihrer finan­zi­el­len Absi­che­rung. Er beein­flusst sowohl die garan­tier­ten Leis­tun­gen als auch die stra­te­gi­sche Ausrich­tung Ihrer Altersvorsorge.

    Mit der jüngs­ten Anhe­bung auf 1,0 % eröff­nen sich wieder neue Perspek­ti­ven für klas­si­sche Lebens- und Renten­ver­si­che­run­gen. Dennoch soll­ten Sie indi­vi­du­elle Lebens­um­stände und Ziele in Ihre Planung einbeziehen.

    Die Land­volk­dienste GmbH unter­stützt Sie dabei, Ihre Vorsorge pass­ge­nau zu gestal­ten – mit Erfah­rung, fach­li­cher Kompe­tenz und einem klaren Blick für Ihre Zukunft.

    FAQ zum Rechnungszins

    Welchen Einfluss hat der Rech­nungs­zins auf meine spätere Auszahlung?

    Ein höhe­rer Zins bedeu­tet in der Regel eine höhere garan­tierte Auszah­lung – sowohl bei Renten- als auch bei Kapitalverträgen.

    Ist der Rech­nungs­zins bei fonds­ge­bun­de­nen Produk­ten relevant?

    Nein. Fonds­ge­bun­dene Versi­che­run­gen arbei­ten nicht mit einem festen Rech­nungs­zins. Die Leis­tun­gen orien­tie­ren sich an der Entwick­lung der gewähl­ten Fonds.

    Bleibt der Zins für meinen Vertrag konstant?

    Ja. Der bei Vertrags­ab­schluss fest­ge­legte Zins gilt bei klas­si­schen Versi­che­run­gen während der gesam­ten Lauf­zeit. Eine spätere Ände­rung wirkt sich nur auf Neuver­träge aus.