Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung – Ihr Schutz­schirm für essen­zi­elle Fähigkeiten

Mit Sicher­heit aktiv durchs Leben

Absi­che­rung essen­zi­el­ler Fähigkeiten

Berufs­un­ab­hän­gig & bezahlbar

Alter­na­tive zur BU bei Vorerkrankung

Persön­li­che Exper­ten­be­ra­tung unter 0511 — 51 54 16 0.

    Ihr Anlie­gen

    Im Leben verlas­sen wir uns täglich auf unsere grund­le­gen­den Fähig­kei­ten: Sehen, Hören, Gehen, Spre­chen und viele mehr. Doch was passiert, wenn eine dieser essen­zi­el­len Fähig­kei­ten plötz­lich verlo­ren geht? Hier setzt die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung an, die Ihnen finan­zi­elle Sicher­heit bietet, sollte der Ernst­fall eintreten.

    Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung: Was ist das?

    Eine Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zahlt eine monat­li­che Rente, wenn Sie bestimmte grund­le­gende körper­li­che oder geis­tige Fähig­kei­ten verlie­ren. Dazu zählen unter ande­rem Sehen, Spre­chen, der Gebrauch der Hände oder das Stehen. Der Verlust kann durch Krank­heit, Unfall oder alters­be­ding­ten Abbau eintreten.

    Im Gegen­satz zur Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung, die auf die Unfä­hig­keit abzielt, den zuletzt ausge­üb­ten Beruf auszu­üben, fokus­siert sich die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung auf den Verlust spezi­fi­scher Fähig­kei­ten, unab­hän­gig von Ihrem Beruf.

    Ist eine Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung sinnvoll?

    Ob eine Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung sinn­voll ist, lässt sich nicht pauschal beant­wor­ten, da es stark von Ihrer indi­vi­du­el­len Lebens- und Berufs­si­tua­tion abhängt. Für Perso­nen in körper­lich anspruchs­vol­len Beru­fen, wie Hand­wer­ker oder Pfle­ge­kräfte, kann sie beson­ders empfeh­lens­wert sein, da der Verlust bestimm­ter Fähig­kei­ten direkt die Arbeits­fä­hig­keit beein­träch­ti­gen würde. Aber auch für andere Berufs­grup­pen bietet sie eine wert­volle Absi­che­rung, insbe­son­dere wenn der Abschluss einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung aufgrund von Vorer­kran­kun­gen oder hohen Beiträ­gen nicht möglich ist.

    Welche Fähig­kei­ten sind versichert?

    Die versi­cher­ten Fähig­kei­ten vari­ie­ren je nach Anbie­ter und Tarif. Typi­scher­weise werden jedoch folgende Grund­fä­hig­kei­ten abgedeckt:

    • Sehen
    • Hören
    • Spre­chen
    • Gebrauch der Hände
    • Gehen
    • Stehen
    • Trep­pen­stei­gen
    • Knien und Bücken
    • Heben und Tragen
    • Auto­fah­ren

    Einige Tarife erwei­tern den Schutz auf geis­tige Fähig­kei­ten wie Konzen­tra­tion und Gedächt­nis oder schlie­ßen psychi­sche Erkran­kun­gen mit ein. Es ist daher essen­zi­ell, die Vertrags­be­din­gun­gen genau zu prüfen und sicher­zu­stel­len, dass die für Sie rele­van­ten Fähig­kei­ten abge­si­chert sind.

    Leis­tungs­fall und Rentenhöhe

    Der Leis­tungs­fall tritt ein, wenn Sie eine oder mehrere der versi­cher­ten Grund­fä­hig­kei­ten für einen bestimm­ten Zeit­raum, in der Regel sechs bis zwölf Monate, verlo­ren haben oder voraus­sicht­lich verlie­ren werden.

    Die monat­li­che Rente wird so lange gezahlt, wie die Beein­träch­ti­gung besteht. Die Höhe der Rente soll­ten Sie so wählen, dass sie Ihren finan­zi­el­len Bedarf im Ernst­fall deckt. Exper­ten empfeh­len, etwa 80 % Ihres aktu­el­len Netto­ein­kom­mens abzu­si­chern, um Ihren Lebens­stan­dard halten zu können.

    Unter­schiede zur Berufsunfähigkeitsversicherung

    Während die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung leis­tet, wenn Sie Ihren zuletzt ausge­üb­ten Beruf aufgrund gesund­heit­li­cher Einschrän­kun­gen nicht mehr ausüben können, zahlt die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung beim Verlust spezi­fi­scher Fähig­kei­ten. Und das unab­hän­gig davon, ob Sie weiter­hin arbei­ten können oder nicht.

    Das bedeu­tet, dass Sie trotz Renten­zah­lung weiter­hin berufs­tä­tig sein können, sofern es Ihre verblie­be­nen Fähig­kei­ten erlau­ben. Zudem ist die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung oft kosten­güns­ti­ger und für Perso­nen mit risi­ko­rei­chen Beru­fen oder Vorer­kran­kun­gen leich­ter zugänglich.

    Worauf soll­ten Sie bei der Auswahl achten?

    Bei der Entschei­dung für eine Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung soll­ten Sie folgende Punkte berücksichtigen:

    • Defi­ni­tion der Grund­fä­hig­kei­ten: Achten Sie darauf, wie die einzel­nen Fähig­kei­ten im Vertrag defi­niert sind und unter welchen Bedin­gun­gen eine Leis­tung erfolgt.
    • Versi­cherte Fähig­kei­ten: Stel­len Sie sicher, dass die für Ihren Beruf und Alltag wich­tigs­ten Fähig­kei­ten abge­deckt sind.
    • Leis­tungs­dauer und Karenz­zei­ten: Infor­mie­ren Sie sich über die Dauer der Renten­zah­lung und even­tu­elle Warte­zei­ten bis zum Leistungsbeginn.
    • Beitrags­sta­bi­li­tät: Prüfen Sie, ob und in welchem Umfang Beiträge während der Vertrags­lauf­zeit ange­passt werden können.
    • Optio­nen zur Nach­ver­si­che­rung: Einige Tarife bieten die Möglich­keit, den Versi­che­rungs­schutz bei bestimm­ten Anläs­sen ohne erneute Gesund­heits­prü­fung zu erhöhen.

    PLAN D von Die Dortmunder

    Ein konkre­tes Beispiel für eine Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist PLAN D von Die Dort­mun­der. Dieser Tarif bietet einen umfas­sen­den Schutz, der über den Basis­schutz vieler ande­rer Anbie­ter hinaus­geht. Mit indi­vi­du­ell wähl­ba­ren Baustei­nen können Sie den Versi­che­rungs­schutz an Ihre persön­li­chen Bedürf­nisse anpas­sen und so einen maßge­schnei­der­ten Versi­che­rungs­schutz erhalten.

    Fähig­kei­ten absi­chern – Risi­ken minimieren

    Die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung bietet eine wert­volle Absi­che­rung gegen den Verlust essen­zi­el­ler Fähig­kei­ten und kann insbe­son­dere für Perso­nen in körper­lich anspruchs­vol­len Beru­fen oder mit Vorer­kran­kun­gen eine sinn­volle Alter­na­tive zur Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung darstellen.

    Es ist jedoch wich­tig, die Vertrags­be­din­gun­gen sorg­fäl­tig zu prüfen und den Versi­che­rungs­schutz indi­vi­du­ell auf Ihre Bedürf­nisse abzu­stim­men. Eine kompe­tente Bera­tung hilft Ihnen dabei, den passen­den Tarif zu finden und finan­zi­elle Sicher­heit für die Zukunft zu gewährleisten.

    FAQ zur Grundfähigkeitsversicherung

    Wer kann eine Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung abschließen?

    Die Versi­che­rung steht grund­sätz­lich allen Perso­nen offen, die ihre grund­le­gen­den Fähig­kei­ten absi­chern möch­ten. Beson­ders sinn­voll ist sie für körper­lich arbei­tende Berufs­grup­pen oder Perso­nen, die aufgrund von Vorer­kran­kun­gen keine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung abschlie­ßen können.

    Gibt es eine Alters­grenze für den Abschluss?

    Die meis­ten Versi­che­rer ermög­li­chen den Abschluss zwischen 15 und 55 Jahren. Je früher Sie die Versi­che­rung abschlie­ßen, desto güns­ti­ger sind in der Regel die Beiträge.

    Was passiert, wenn ich nach Vertrags­ab­schluss eine neue Tätig­keit aufnehme?

    Die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist berufs­un­ab­hän­gig. Das bedeu­tet, dass ein Berufs­wech­sel keinen Einfluss auf Ihren Versi­che­rungs­schutz hat.

    Wird die Leis­tung auch bei psychi­schen Erkran­kun­gen gezahlt?

    Das hängt vom Tarif ab. Manche Versi­che­rer bieten spezi­elle Bausteine für kogni­tive Fähig­kei­ten oder psychi­sche Erkran­kun­gen an. Es ist ratsam, dies vor Vertrags­ab­schluss genau zu prüfen.