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Gilt ein Schü­ler als berufs­un­fä­hig, obwohl noch kein Beruf ausge­übt wird?

Ja. Viele Tarife betrach­ten den schu­li­schen Alltag als versi­cherte Tätig­keit. Ist dieser über längere Zeit nicht möglich, kann eine Leis­tung erfolgen.

Was passiert bei Schul­wech­sel, Auslands­auf­ent­halt oder Ausbildungsbeginn?

Seriöse Versi­che­run­gen bieten flexi­ble Lösun­gen, um den Vertrag an neue Lebens­ab­schnitte anzu­pas­sen. Der Schutz bleibt dabei erhalten.

Sind psychi­sche Erkran­kun­gen abgedeckt?

In moder­nen Tari­fen sind psychi­sche Krank­hei­ten häufig als Ursa­che für Berufs­un­fä­hig­keit mitver­si­chert – ein wich­ti­ger Aspekt, da diese im Jugend­al­ter zuneh­mend an Bedeu­tung gewinnen.

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