Basis- / Rürup-Rente: Das geförderte Modell für Unternehmer
Die Rürup-Rente richtet sich vor allem an Freiberufler, Selbstständige und Gutverdiener, denn sie haben oft keine oder zu geringe gesetzliche Rentenansprüche.
Außerdem ist die Rürup-Rente für rentennahe Jahrgänge von Interesse: Durch die Absetzbarkeit der Beiträge ist der Steuervorteil meist größer als der Verlust durch die Besteuerung der Rente: So werden 2018 die Beiträge mit 86% steuerlich gefördert, ab 2025 sogar voll.
Idealerweise wird der Vertrag mit niedrigen monatlichen Beiträgen geführt und am Jahresende können entsprechend der wirtschaftlichen Situation Sonderzahlungen vorgenommen werden. Die Beiträge für die Rürup-Rente sind steuerlich absetzbar – im Jahr 2018 können Alleinstehende bis maximal 23.712 EUR und zusammenveranlagte Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner bis maximal 47.424 EUR an Beiträgen steuerlich geltend machen. Bei diesen Höchstbeträgen sind auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen oder Versorgung der landwirtschaftlichen Alterskasse zu berücksichtigen. Das bedeutet: Um Ihren maximal steuerlich geförderten Beitrag zur Rürup-Rente zu ermitteln, ist der Höchstbeitrag um diese Beiträge zu kürzen.
Die lebenslange Rente wird erst im Alter besteuert – der Besteuerungsanteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns: Für den Rentnerjahrgang 2018 liegt er bei 76%, erst die Rentnerjahrgänge ab 2040 müssen ihre Rürup-Rente mit ihrem individuellen Steuersatz voll versteuern.