Die gesetzliche Regelung unterscheidet zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderung. Sie gelten als voll erwerbsgemindert, wenn Sie pro Tag nur noch weniger als drei Stunden arbeiten können – egal in welchem Beruf. Wenn Sie maximal zwischen drei und sechs Stunden pro Tag arbeiten können, gelten Sie als teilweise erwerbsgemindert. Die Erwerbsminderungsrente orientiert sich an dieser Regelung.
Die Zahlung einer vollen Erwerbsminderungsrente ist – wenn Ihnen der Arbeitsmarkt „verschlossen“ ist – ein echter Mehrwert:
Können Sie bis zu sechs Stunden pro Tag arbeiten, erhalten Sie 50 % Ihrer vollen Erwerbsminderungsrente. Kann Ihnen aber keine passende Teilzeitstelle angeboten werden, dann gilt Ihnen der Arbeitsmarkt als „verschlossen“ und Sie bekommen sogar die volle Leistung.
Besondere Leistungen sind möglich: Zahlung einer Wiedereingliederungshilfe, optionaler Pflegebaustein mit versicherbar, Beitragsreduzierung für bestimmte Zeiträume.
Wie gehe ich vor, um meine Arbeitskraft richtig abzusichern?
1. Kompetente Beratung in Anspruch nehmen und dabei folgende Fragen klären:
Muss ich keine andere Tätigkeit annehmen, wenn ich meinen jetzigen Beruf nicht mehr ausüben kann?
Muss ich mich von einem Vertragsarzt des Versicherers behandeln lassen?
Muss ich mich ggf. umschulen lassen?
Sind die Beiträge garantiert?
Verliere ich meinen Versicherungsschutz, wenn ich in einen anderen Beruf wechsle?
Was passiert, wenn ich zeitweise als Hausfrau oder Hausmann arbeite?
Gibt es Leistungsausschlüsse?
2. Gesundheitsfragen gewissenhaft beantworten
3. Versicherungsschutz realistisch einschätzen
4. Frühzeitig absichern und günstige Prämien sichern
5. Kapitalstarke Anbieter auswählen
6. Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung prüfen (besonders für Menschen in Risikoberufen oder mit Vorerkrankungen)
Jeder Berufstätige findet bei uns eine individuelle Lösung für seine Bedürfnisse und
Ansprüche.
Leistung, die zu Ihrem Leben passt