Empfeh­lung der Landvolkdienste

Grund­sätz­lich soll­ten alle gesetz­lich normier­ten Rege­lun­gen einge­hal­ten werden. Damit hätte eine Viel­zahl der Saison­ar­beits­kräfte den notwen­di­gen Kran­ken­ver­si­che­rungs­schutz. Der weit­aus größte Teil der Arbeit­ge­ber versi­chert aus unse­res Sicht, trotz der sich verän­der­ten gesetz­li­chen Rege­lun­gen, auch weiter­hin die Saison­ar­beits­kräfte zusätz­lich über eine private Kran­ken­ver­si­che­rung. Die daraus resul­tie­ren­den gerin­gen Zusatz­kos­ten gewähr­leis­ten eine sichere Abwick­lung von etwa­igen Arztbesuchen.