Grundsätzlich sollten alle gesetzlich normierten Regelungen eingehalten werden. Damit hätte eine Vielzahl der Saisonarbeitskräfte den notwendigen Krankenversicherungsschutz. Der weitaus größte Teil der Arbeitgeber versichert aus unseres Sicht, trotz der sich veränderten gesetzlichen Regelungen, auch weiterhin die Saisonarbeitskräfte zusätzlich über eine private Krankenversicherung. Die daraus resultierenden geringen Zusatzkosten gewährleisten eine sichere Abwicklung von etwaigen Arztbesuchen.