Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung für Auszu­bil­dende – Sondertarif

Welcher Versi­che­rungs­schutz besteht während der Ausbildung ?

Durch unsere Produkt­aus­wahl genie­ßen Sie denbes­ten Schutz am Markt! Denn dieser leis­tet bereits ohne Warte­zei­ten ab dem ersten Tag, wenn Sie zu mindes­tens 50% berufs­un­fä­hig sind. Hier­bei wird ledig­lich geprüft, ob Sie in Ihrem Beruf
noch zur Hälfte tätig sein können. Schlech­ter sind Begriffe wie allge­meine „Erwerbs­un­fä­hig­keit“ oder „Arbeits­un­fä­hig­keit“.
Weitere Beson­der­hei­ten:
  • Verkür­zung des Progno­se­zeit­rau­mes auf 6 Monate (nicht 3 Jahre oder „voraus­sicht­lich dauernd“)
  • Verzicht auf „abstrakte Verweisung“
  • keine Beitrags­er­hö­hun­gen bei einem Wech­sel in „gefähr­li­chere“ Berufe
  • keine Vertrags­ärzte – Sie entschei­den, wer Sie behandelt!