Welcher Versicherungsschutz besteht während der Ausbildung ?
Durch unsere Produktauswahl genießen Sie denbesten Schutz am Markt! Denn dieser leistet bereits ohne Wartezeiten ab dem ersten Tag, wenn Sie zu mindestens 50% berufsunfähig sind. Hierbei wird lediglich geprüft, ob Sie in Ihrem Beruf
noch zur Hälfte tätig sein können. Schlechter sind Begriffe wie allgemeine „Erwerbsunfähigkeit“ oder „Arbeitsunfähigkeit“.
Weitere Besonderheiten:
- Verkürzung des Prognosezeitraumes auf 6 Monate (nicht 3 Jahre oder „voraussichtlich dauernd“)
- Verzicht auf „abstrakte Verweisung“
- keine Beitragserhöhungen bei einem Wechsel in „gefährlichere“ Berufe
- keine Vertragsärzte – Sie entscheiden, wer Sie behandelt!