Arbeits­kraft­ab­si­che­rung

Monat für Monat, Jahr für Jahr: Mit dem Geld, das Sie verdie­nen, können Sie Ihren Lebens­un­ter­halt finan­zie­ren und sich Ihre Wünsche erfül­len. Ihre Arbeit ist der Türöff­ner zum finan­zi­el­len Auskom­men. Was aber, wenn eine Krank­heit oder ein Unfall diese Tür für immer verschließt? Ihre Arbeits­kraft ist schließ­lich Ihr wert­volls­tes Gut. Denn Ihr Einkom­men ist Ihr wich­tigs­tes Kapi­tal.
Wuss­ten Sie, dass Sie in Ihrem Berufs­le­ben bis zu einer Million Euro und mehr verdie­nen werden? Geld, mit dem Sie Ihre Fami­lie ernäh­ren, Ihren Alltag bestrei­ten und zum Beispiel Miete, Urlaub oder Hobbys finan­zie­ren. Wenn Sie plötz­lich Ihren Beruf nicht mehr ausüben können und Ihr Einkom­men wegfällt, kann es schnell zu einem finan­zi­el­len Engpass kommen. Diesen können Sie mit unse­ren Lösun­gen auffangen.

Dies sind die häufigs­ten Ursa­chen, warum Menschen aus dem Erwerbs­le­ben ausscheiden:*

 

 

 

Grafik - Ursachen für das Ausscheiden aus dem Erwerbsleben

Welche Konzepte können dieses Problem lösen?

 

– Private Unfall­ver­si­che­rung
– Berufs­un­fä­hig­keits­lö­sun­gen
– Dread Dise­ase
– Grund­fä­hig­keits­ab­si­che­run­gen
– Erwerbs­min­de­rungs­kon­zepte

Welches Konzept für Sie das passende ist, hängt unter ande­rem von Krite­rien wie dem Beruf, den abzu­si­chern­den Fähig­kei­ten und dem Gesund­heits­zu­stand ab.

 

Welche staat­li­chen Leis­tun­gen können Sie bei Verlust Ihrer Arbeits­kraft erwarten?

 

Grafik Staatliche Leistungen bei Verlust der ArbeitskraftDie finan­zi­el­len Folgen bei Verlust der Arbeits­kraft können Ihre Exis­tenz bedro­hen. Denn wenn das gewohnte Einkom­men entfällt, kommen zur eigent­li­chen Erkran­kung auch noch Geld­sor­gen hinzu. Der gesetz­li­che Schutz sichert Ihre Exis­tenz bei Weitem nicht ab.
Der Gesetz­ge­ber leis­tet im Schnitt ledig­lich ca. 700 Euro* Erwerbs­min­de­rungs­rente.
Und das auch nur dann, wenn Sie weni­ger als drei Stun­den am Tag einem Erwerb nach­ge­hen können. Wenn Sie jedoch immer noch zwischen drei und sechs Stun­den pro Tag erwerbs­fä­hig sind, halbiert sich dieser Betrag. Dieser Erwerb muss nichts mit Ihrem ursprüng­li­chen Beruf zu tun haben.

Beson­ders junge Menschen sind doppelt betrof­fen, denn wer noch keine fünf Jahre berufs­tä­tig war, erhält keiner­lei Unter­stüt­zung vom Gesetzgeber.

*Quelle: Deut­sche Renten­ver­si­che­rung, Stand: Novem­ber 2015

Die Konzepte der Land­volk­dienste Vorsorge

Dread Dise­ase

Dread Disease 

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