Die Alterssicherung der Landwirte ist die gesetzliche, berufsständische Altersvorsorge für landwirtschaftliche Unternehmer/innen, ihre Ehepartner sowie mitarbeitende Familienangehörige.
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AdL: Was die Alterssicherung der Landwirte für Ihre Rente bedeutet
Die Alterssicherung der Landwirte (AdL) ist die gesetzliche Altersvorsorge für landwirtschaftliche Unternehmer, ihre Ehepartner sowie mitarbeitende Familienangehörige. Sie bietet eine Teilabsicherung im Alter und umfasst darüber hinaus Leistungen bei Erwerbsminderung und für Hinterbliebene. Für eine verlässliche Ruhestandsplanung sollten Sie Ihre Ansprüche aus der AdL deshalb zusammen mit weiteren Einkünften, Vermögenswerten und Vorsorgebausteinen betrachten.
Was ist die AdL beziehungsweise Alterssicherung der Landwirte?
Die AdL ist ein eigenständiges gesetzliches Alterssicherungssystem für die Landwirtschaft. Zuständig ist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) mit der Landwirtschaftlichen Alterskasse. Die gesetzliche Grundlage bildet das Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG).
Anders als die allgemeine gesetzliche Rentenversicherung ist die AdL bewusst als Teilsicherung angelegt. Sie soll einen Teil des Einkommens im Ruhestand abdecken, ersetzt aber nicht zwangsläufig sämtliche Einnahmen aus der aktiven Zeit. Zur Rente in der Landwirtschaft können daher weitere Bausteine gehören, etwa Ansprüche aus der Deutschen Rentenversicherung, private Vorsorge, eine betriebliche Altersversorgung, Pachteinnahmen oder Leistungen aus einem Altenteilsvertrag.
Wer ist in der Landwirtschaftlichen Alterskasse versichert?
Ob eine Versicherungspflicht besteht, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen des ALG. Zum versicherten Personenkreis können gehören:
- landwirtschaftliche Unternehmer, deren Betrieb die festgelegte Mindestgröße erreicht,
- Ehepartner beziehungsweise eingetragene Lebenspartner von versicherten landwirtschaftlichen Unternehmern sowie
- hauptberuflich mitarbeitende Familienangehörige.
Für bestimmte Personengruppen und Konstellationen gelten Befreiungs- oder Ausnahmevorschriften. Das kann etwa bei außerlandwirtschaftlichem Einkommen, weiteren Beschäftigungen oder vergleichbaren Absicherungen relevant sein. Ob Sie versicherungspflichtig sind oder eine Befreiung beantragen können, entscheidet die Landwirtschaftliche Alterskasse anhand Ihrer persönlichen und betrieblichen Situation.
Welche Leistungen bietet die AdL?
Die Alterssicherung der Landwirte umfasst mehr als die klassische Altersrente. Abhängig von den jeweiligen Voraussetzungen kommen verschiedene Leistungen infrage.
Altersrenten
Versicherte können nach Erreichen der maßgeblichen Altersgrenze und bei erfüllter Wartezeit eine Regelaltersrente erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine vorzeitige Altersrente möglich. Je nach Rentenart und Versicherungsverlauf können Abschläge anfallen.
Renten wegen Erwerbsminderung
Kann eine versicherte Person aus gesundheitlichen Gründen nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten, kann ein Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung bestehen. Entscheidend sind neben dem Gesundheitszustand die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen.
Hinterbliebenenrenten
Nach dem Tod einer versicherten Person können Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder Kinder unter bestimmten Bedingungen Hinterbliebenenleistungen erhalten. Dazu zählen Witwen-, Witwer- und Waisenrenten.
Prävention, Rehabilitation sowie Betriebs- und Haushaltshilfe
Zum Leistungsspektrum gehören außerdem Maßnahmen zur Prävention und medizinischen Rehabilitation. In bestimmten Situationen kann eine gesetzlich befristete Betriebs- oder Haushaltshilfe dazu beitragen, den landwirtschaftlichen Betrieb oder den Haushalt während einer Erkrankung, Rehabilitation, Schwangerschaft oder nach einem Todesfall weiterzuführen.

Wann können Landwirte in Rente gehen?
Die Regelaltersgrenze in der AdL wird – abhängig vom Geburtsjahr – schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Für Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt sie bei 67 Jahren. Die Regelaltersrente setzt eine Wartezeit von 15 Jahren voraus.
Daneben kennt die Landwirtschaftliche Alterskasse mehrere Formen der vorzeitigen Altersrente. Für langjährig Versicherte ist insbesondere die Wartezeit von 35 Jahren relevant. Außerdem gibt es noch bis einschließlich Geburtsjahrgang 1963 eine vorzeitige Altersrente nach 45 Jahren Wartezeit. Je nach Rentenart, Geburtsjahr und anrechenbaren Zeiten kann die Rente mit oder ohne Abschläge beginnen. Ein Abschlag beträgt grundsätzlich 0,3 Prozent für jeden Monat vor dem individuellen Regelrentenalter, in dem die Altersrente vorzeitig in Anspruch genommen wird, sofern für die jeweilige Rentenart Abschläge vorgesehen sind.
Der Rentenbeginn hängt damit nicht allein vom Alter ab. Auch die Dauer der Versicherung, anrechenbare Zeiten und die gewählte Rentenart spielen eine Rolle. Eine Kontenklärung vor dem geplanten Ruhestand schafft Klarheit darüber, welche Voraussetzungen bereits erfüllt sind.
Beiträge zur Alterskasse: Was gilt 2026?
Der monatliche Einheitsbeitrag zur Alterssicherung der Landwirte beträgt 2026 bundesweit 325 Euro. Anders als in der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung richtet sich der Beitrag nicht unmittelbar nach dem persönlichen Einkommen. Seine Höhe wird jedes Jahr anhand gesetzlich festgelegter Rechengrößen in Abhängigkeit von der Beitragsentwicklung in der Deutschen Rentenversicherung neu bestimmt.
Für mitarbeitende Familienangehörige gelten eigene Beitragsregelungen. Auch Befreiungen, Beitragszuschüsse oder Veränderungen der betrieblichen und persönlichen Situation können beeinflussen, welcher Betrag tatsächlich zu zahlen ist. Beitragswerte sollten deshalb stets mit dem jeweiligen Kalenderjahr angegeben werden.
Beitragszuschuss: Entlastung bei niedrigerem Einkommen
Einkommensschwächere landwirtschaftliche Unternehmer können einen Zuschuss zum Beitrag der Alterskasse erhalten. Der Zuschuss senkt den selbst zu zahlenden Beitrag, ohne die daraus entstehenden Rentenanwartschaften zu mindern.
Im Jahr 2026 beträgt der maximale Beitragszuschuss 195 Euro monatlich. Den Höchstzuschuss erhalten Alleinstehende bei einem von der Alterskasse ermittelten Jahreseinkommen von bis zu 14.238 Euro. Bei nicht dauernd getrennt lebenden Ehepaaren oder Lebenspartnerschaften darf das gemeinsame Jahreseinkommen höchstens 28.476 Euro betragen. Der Beitragszuschuss endet bei einem ermittelten Jahreseinkommen einem Alleinstehenden ab 28.000 Euro und 56.000 Euro bei Ehepaaren oder Lebenspartnerschaften.
Grundlage dafür sind in der Regel die Einkünfte aus dem maßgeblichen Einkommensteuerbescheid sowie weitere anrechenbare Einkommen. Bei höheren Einkünften verringert sich der Zuschuss stufenweise.
Maßgeblich sind die gesetzlichen Einkommensregelungen und die von der SVLFG verlangten Nachweise. Da sich Einkommen, Familienstand und betriebliche Verhältnisse verändern können, sollten Sie prüfen, ob alle Angaben bei der Alterskasse aktuell sind.
Wie werden AdL- und GRV-Zeiten angerechnet?
Viele Menschen in der Landwirtschaft haben im Laufe ihres Berufslebens Beiträge in unterschiedliche Versorgungssysteme eingezahlt. Das betrifft beispielsweise Personen, die zunächst angestellt waren und später einen Hof übernommen haben oder neben der Landwirtschaft einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen.
Für die Wartezeiten der AdL können unter bestimmten Voraussetzungen auch Pflichtbeitragszeiten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und weitere gesetzlich benannte Zeiten berücksichtigt werden.
Voraussetzung ist grundsätzlich, dass mindestens ein Monat mit Beiträgen zur Landwirtschaftlichen Alterskasse vorhanden ist. Zeiträume, die sich überschneiden, werden nicht doppelt angerechnet.
In der umgekehrten Richtung gilt diese Durchlässigkeit nicht: Beiträge zur AdL zählen grundsätzlich nicht als Beitragszeiten für die Wartezeiten in der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung. Wer Versicherungszeiten in beiden Systemen gesammelt hat, sollte seine Konten daher sowohl bei der SVLFG als auch bei der Deutschen Rentenversicherung klären lassen.
Warum ist eine ergänzende Altersvorsorge für Landwirte wichtig?
Die AdL ist von ihrem gesetzlichen Konzept her eine Teilabsicherung. Ob daraus im Ruhestand eine Versorgungslücke entsteht, lässt sich jedoch nicht pauschal beantworten. Entscheidend ist, welche Einnahmen und Verpflichtungen im Einzelfall zusammenkommen.
Neben der voraussichtlichen AdL-Rente sollten Sie unter anderem folgende Punkte einbeziehen:
- weitere gesetzliche Rentenansprüche aus früheren oder parallelen Beschäftigungen,
- bestehende private Renten- und Lebensversicherungen sowie weitere Geldanlagen,
- eine betriebliche Altersversorgung für angestellte Familienmitglieder oder Beschäftigte,
- Pacht- und Mieteinnahmen sowie vorhandenes Betriebs- und Privatvermögen,
- Vereinbarungen aus Hofübergabe und Altenteil sowie
- laufende Ausgaben, Steuern und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Ein Hof oder landwirtschaftliche Flächen stellen zwar Vermögenswerte dar, sorgen aber nicht automatisch für frei verfügbare monatliche Einnahmen. Für die Ruhestandsplanung ist daher entscheidend, welche Erträge tatsächlich erwartet werden können, welche Verpflichtungen bestehen und wie viel Liquidität dauerhaft benötigt wird.
Welche private oder betriebliche Ergänzung passt zur AdL?
Eine gute Ergänzung richtet sich nach Ihrer Rolle im Betrieb, Ihrer familiären Situation, dem Zeitraum bis zum Ruhestand und Ihrer finanziellen Ausgangslage. Für selbstständige Betriebsinhaber kommen andere Lösungen infrage als für angestellte Familienmitglieder oder sozialversicherungspflichtig Beschäftigte.
Wer zusätzlich Vermögen für den Ruhestand aufbauen möchte, sollte prüfen, wie sich Geld passend zur persönlichen Risikobereitschaft sicher und renditestark anlegen lässt.
Bei der Auswahl sollten nicht allein mögliche Renditen betrachtet werden. Ebenso wichtig sind Verfügbarkeit, Kosten, steuerliche Behandlung, Flexibilität bei schwankenden Betriebseinnahmen und die gewünschte Form der späteren Auszahlung. Bestehende private Rentenversicherungen und weitere Verträge sollten in die Analyse einbezogen und nicht vorschnell gekündigt oder ersetzt werden.
Eine betriebliche Altersversorgung richtet sich an Beschäftigte und kann deshalb für angestellte Familienangehörige sowie weitere Mitarbeitende des landwirtschaftlichen Betriebs relevant sein. Für Betriebsinhaber steht dagegen die private und betriebliche Vermögensplanung im Vordergrund.
Hofübergabe, Altenteil und Betriebsvermögen in der Ruhestandsplanung
Die Einstellung der landwirtschaftlichen betrieblichen Tätigkeit (Hofübergabe, Verpachtung u.a.) ist heute keine Voraussetzung mehr für den Bezug einer Altersrente aus der AdL. Unabhängig davon bleibt sie ein zentraler Baustein der persönlichen und betrieblichen Zukunftsplanung.
In einem Übergabe- oder Altenteilsvertrag können beispielsweise Wohnrechte, Geldzahlungen, Naturalleistungen, Pflegeverpflichtungen oder die Übernahme bestimmter Kosten vereinbart werden. Diese Leistungen stammen nicht aus der AdL, können die finanzielle Situation im Ruhestand aber deutlich beeinflussen.
Damit Rentenplanung, Liquidität des Betriebs und Interessen aller Beteiligten zusammenpassen, sollten Vorsorge, Hofnachfolge sowie steuerliche und rechtliche Fragen aufeinander abgestimmt werden. Für rechtliche und steuerliche Vereinbarungen sind die jeweils zuständigen Fachberater einzubeziehen.
Altersvorsorge für Ihren landwirtschaftlichen Betrieb prüfen lassen
Eine tragfähige Altersvorsorge für Landwirte entsteht aus dem Zusammenspiel mehrerer Bausteine. Die Landvolkdienste Vorsorge GmbH betrachtet mit Ihnen Ihre bestehenden Ansprüche, Verträge und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Entscheidend ist nicht allein die gesetzliche Rente für Landwirte. Ebenso wichtig ist, mit welchen verlässlichen Einkünften Sie im Ruhestand rechnen können und ob Versorgungslücken geschlossen werden müssen.
Lassen Sie Ihre Altersvorsorge frühzeitig prüfen. So bleibt ausreichend Zeit, bestehende Lösungen anzupassen, zusätzliche Rücklagen aufzubauen und die Ruhestandsplanung mit der künftigen Hofübergabe zu verbinden.

Häufige Fragen und Antworten
AdL steht für Alterssicherung der Landwirte. Sie ist das eigenständige gesetzliche Alterssicherungssystem für landwirtschaftliche Unternehmer, deren Ehepartner und mitarbeitende Familienangehörige.
Ja. Die AdL übernimmt für den gesetzlich erfassten Personenkreis der Landwirtschaft die Funktion der gesetzlichen Alterssicherung. Sie ist jedoch ein eigenständiges System und als Teilabsicherung konzipiert.
Der monatliche Einheitsbeitrag beträgt 2026 bundesweit 325 Euro. Zuschüsse, Befreiungen oder abweichende Regelungen für mitarbeitende Familienangehörige können den tatsächlich zu zahlenden Betrag verändern.
Der Höchstzuschuss beträgt 2026 bis zu 195 Euro monatlich. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt vom anrechenbaren Einkommen und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Beitragszeiten aus der AdL werden grundsätzlich nicht auf die Wartezeiten der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet. Umgekehrt können bestimmte Pflichtbeitragszeiten aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei den Wartezeiten der AdL berücksichtigt werden.
Nein. Die frühere Hofabgabeverpflichtung (Beendigung der landwirtschaftlichen betrieblichen Tätigkeit) wurde abgeschafft. Die Hofübergabe bleibt dennoch ein wichtiger Teil der betrieblichen und finanziellen Ruhestandsplanung.
Das hängt von Ihrer individuellen Gesamtversorgung ab. Da die AdL als Teilabsicherung angelegt ist, sollten auch weitere Rentenansprüche, private Vorsorge, Vermögen, Pachteinnahmen und Leistungen aus der Hofübergabe berücksichtigt werden.