Wich­tige Hinweise für Schul­ab­gän­ger, Azubis und Studenten!

Wie sind Schul­ab­gän­ger, Azubis und Stu­die­rende versichert?

 

Rich­tig versi­chert in die Ausbil­dung oder ins Studium star­ten — die wich­tigs­ten Infos rund um deinen Versi­che­rungs­schutz hier im Überblick

Das Thema Berufs­un­fä­hig­keits­rente haben wir schon mehr­fach beleuch­tet. Bereits Mitte Juni gibt es in Nieder­sach­sen die Abschluss­zeug­nisse. Für viele Schü­ler folgt der Start in die Ausbil­dung oder das Studium.

Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung:

Mit der Berufs­un­fä­hig­keits-Versi­che­rung wird das wert­vollste Kapi­tal – die Arbeits­kraft – abge­si­chert! Der Beitrag für diesen Versi­che­rungs­schutz hängt ab vom Alter, ausge­üb­ten Beruf und dem Gesund­heits­zu­stand. Als junger Mensch soll­test Du die Chance nutzen und Dir jetzt noch den güns­ti­gen Schü­ler­ta­rif sichern. Egal welchen beruf­li­chen Weg Du später einge­schla­gen wirst, der „Schü­ler­bei­trag“ bleibt bestehen.

Und noch etwas:

Jetzt sind die Meis­ten gesund und fit, später können Dir bereits Rücken­be­schwer­den einer umfang­rei­chen Berufs­un­fä­hig­keits­ab­si­che­rung im Wege stehen.

Private Haft­pflicht­ver­si­che­rung während Studium oder Ausbildung:

Bis zum  Ende der Ausbil­dung bzw. des Studi­ums bist du mitver­si­chert!
Während der Ausbil­dungs- bzw. Studi­en­zeit bist du bei deinen Eltern in der priva­ten Haft­pflicht mitver­si­chert. Voraus­set­zung ist nur, dass deine Eltern einen Fami­li­en­ta­rif haben, der Kinder mit einschließt.

Studium — Zwei Ausnah­men gibt es aber:

  1. Wenn du vor dem Studium eine Ausbil­dung absol­viert hast oder ein zwei­tes Studium nach einem Studi­en­ab­schluss anhängst, brauchst du eine eigene Haft­pflicht­ver­si­che­rung. Die Mitver­si­che­rung bei deinen Eltern gilt nur während der Erst­aus­bil­dung. Ein Master­stu­dium nach einem Bache­lor­ab­schluss zählt dabei aber noch zur Erstausbildung.
  2. Wenn Du  bereits verhei­ra­tet bist, kannst Du nicht mehr bei deinen Eltern mitver­si­chert sein, egal, ob Erst­stu­dium oder nicht.

 

Kran­ken­ver­si­che­rung während Studium oder Ausbildung:

Bis zum 25. Lebens­jahr bist Du als Student meis­tens beitrags­frei gesetz­lich versichert

Keine Kran­ken­ver­si­che­rung — kein Studium. Die meis­ten Univer­si­tä­ten fordern in der Regel bereits bei der Einschrei­bung den Nach­weis einer Kran­ken­ver­si­che­rung von Dir. Sind deine Eltern gesetz­lich versi­chert, kannst du bis zum 25. Lebens­jahr beitrags­frei in der Fami­li­en­ver­si­che­rung blei­ben. Danach musst Du Dich selbst versi­chern und damit Beiträge bezahlen.

Sind beide Eltern privat kran­ken­ver­si­chert, musst Du Dich entwe­der selbst auch weiter­hin privat kran­ken­ver­si­chern oder Dich für die gesetz­li­che Kran­ken­kasse entschei­den. Die beitrags­freie Fami­li­en­ver­si­che­rung ist dann leider nicht möglich. In diesem Fall musst du auch in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung schon vor dem 25. Lebens­jahr Beiträge zahlen.

Ausbil­dung: Als Azubi benö­tigst Du ab Ausbil­dungs­be­ginn eine eigene Krankenversicherung.

 

 

Haus­rat­ver­si­che­rung:

Eige­ner Haus­stand heißt eigene Versi­che­rung! Egal ob Studium, Ausbil­dung oder oder…!

Ein WG-Zimmer oder das Zimmer im Studen­ten­wohn­heim sind noch über die elter­li­che Haus­rat­po­lice versi­chert, denn sie gelten nicht als eige­ner Haus­stand. In diesen Fällen kommt die soge­nannte Außen­ver­si­che­rung zum Tragen, die Gegen­stände außer­halb der eige­nen vier Wände mit einschließt – beispiels­weise auch auf Reisen. Der Schutz kann jedoch zeit­lich begrenzt sein, für die Dauer des Erst­stu­di­ums bleibt er in der Regel aber bestehen. Genaue­res steht in eurem Versi­che­rungs­ver­trag. Zudem ist der Scha­den­er­satz häufig auf 10% der Versi­che­rungs­summe begrenzt. Das sollte für die Werte im WG-Zimmer jedoch ausrei­chen. Wenn Du und Deine Eltern unsi­cher seid, ob der Versi­che­rungs­schutz ausreicht, hol dir Rat bei uns.

Mietest du eine möblierte Wohnung, ist der Vermie­ter für die Absi­che­rung der vermie­te­ten Möbel zustän­dig. Klei­dung und Bücher sind hier in der Regel eben­falls noch über die Außen­ver­si­che­rung abge­deckt. Auch hier helfen wir Dir gerne weiter, wenn Du nähere Infor­ma­tio­nen zum Versi­che­rungs­schutz wünschst. Grün­dest Du hinge­gen einen eige­nen Haus­stand, sind Deine Sachen nicht mehr über die Haus­rat­ver­si­che­rung Deiner Eltern abge­si­chert. Was als eige­ner Haus­stand gilt, ist jedoch nicht genau definiert.

Wenn Du jedoch eine eigene Wohnung mietest und Dich mit neuen Möbeln einrich­test, soll­test Du deshalb unbe­dingt mit uns oder dem Versi­che­rer Deiner Eltern spre­chen. Du benö­tigst dann eine eigene Hausratversicherung.

 

Und das geliebte Fahrrad…?

Studie­rende, die nicht ohne Fahr­rad auskom­men, soll­ten auf eine Zusatz­klau­sel in der Haus­rat­ver­si­che­rung achten. Nur dann ist Dein Fahr­rad auch versi­chert, wenn es auf offe­ner Straße geklaut wurde. Wer diese Klau­sel nicht hat, bei dem leis­tet die Haus­rat­ver­si­che­rung nur, wenn das Fahr­rad aus verschlos­se­nen Abstell­räu­men, Kellern oder Wohnun­gen gestoh­len wurde.

Rechts­schutz­ver­si­che­rung während Studium oder Ausbildung:

Mitver­si­chert, aber auf Alters­grenze achten

Haben Deine Eltern eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung, bist Du als Student/-in meist mitver­si­chert. Sollte es zum Beispiel mit dem Vermie­ter Deiner ersten Wohnung Ärger geben, springt die Versi­che­rung Deiner Eltern ein. In der Regel gilt der Schutz während des Studi­ums bis zu einem Alter von 25 Jahren – voraus­ge­setzt Du bist unver­hei­ra­tet. Viele Anbie­ter haben auch deut­lich höhere Alters­gren­zen oder verzich­ten völlig darauf. Ein Blick in die Vertrags­be­din­gun­gen schafft Klarheit.

Erst wenn Du eine beruf­li­che Tätig­keit ausübst, die über den Studen­ten­job hinaus­geht, fällt der erwei­terte Rechts­schutz weg. Acht­ge­ben musst Du auch, wenn Du ein duales Studium absol­vierst. Frag bei Deinem Versi­che­rer nach, ob Deine Ausbil­dung schon als dauer­hafte Beschäf­ti­gung gewer­tet wird.

Von der Mitver­si­che­rung ausge­nom­men sind manch­mal Verkehrs­strei­tig­kei­ten mit Fahr­zeu­gen, die nicht auf Deine Eltern zuge­las­sen sind. Wer also einen unge­recht­fer­tig­ten Straf­zet­tel für das eigene Auto bekommt, könnte in der Ausein­an­der­set­zung mit den Behör­den nicht die Rechts­schutz­ver­si­che­rung der Eltern in Anspruch nehmen. Versi­che­rer bieten aber auch Tarife an, die Autos der Kinder mit einschließen.

Gerne stehen wir Dir mit Rat und Tat zur Seite! Ruf uns einfach an oder schreibe uns eine E‑Mail!