Private Rente

Basis- / Rürup-Rente: Das geför­derte Modell für Unternehmer

Die Rürup-Rente rich­tet sich vor allem an Frei­be­ruf­ler, Selbst­stän­dige und Gutver­die­ner, denn sie haben oft keine oder zu geringe gesetz­li­che Rentenansprüche.

Außer­dem ist die Rürup-Rente für renten­nahe Jahr­gänge von Inter­esse: Durch die Absetz­bar­keit der Beiträge ist der Steu­er­vor­teil meist größer als der Verlust durch die Besteue­rung der Rente: So werden 2018 die Beiträge mit 86% steu­er­lich geför­dert, ab 2025 sogar voll.
Idea­ler­weise wird der Vertrag mit nied­ri­gen monat­li­chen Beiträ­gen geführt und am Jahres­ende können entspre­chend der wirt­schaft­li­chen Situa­tion Sonder­zah­lun­gen vorge­nom­men werden. Die Beiträge für die Rürup-Rente sind steu­er­lich absetz­bar – im Jahr 2018 können Allein­ste­hende bis maxi­mal 23.712 EUR und zusam­men­ver­an­lagte Ehegat­ten oder einge­tra­gene Lebens­part­ner bis maxi­mal 47.424 EUR an Beiträ­gen steu­er­lich geltend machen. Bei diesen Höchst­be­trä­gen sind auch die Beiträge zur gesetz­li­chen Renten­ver­si­che­rung, zu berufs­stän­di­schen Versor­gungs­ein­rich­tun­gen oder Versor­gung der land­wirt­schaft­li­chen Alters­kasse zu berück­sich­ti­gen. Das bedeu­tet: Um Ihren maxi­mal steu­er­lich geför­der­ten Beitrag zur Rürup-Rente zu ermit­teln, ist der Höchst­bei­trag um diese Beiträge zu kürzen.
Die lebens­lange Rente wird erst im Alter besteu­ert – der Besteue­rungs­an­teil rich­tet sich nach dem Jahr des Renten­be­ginns: Für den Rent­ner­jahr­gang 2018 liegt er bei 76%, erst die Rent­ner­jahr­gänge ab 2040 müssen ihre Rürup-Rente mit ihrem indi­vi­du­el­len Steu­er­satz voll versteuern.