Die Betriebsrente, das geförderte Modell für Angestellte.
Das Grundprinzip der Betriebsrente.
Seit dem Jahr 2002 haben Arbeitnehmer das gesetzlich verankerte Recht, Teile des Einkommens steuer- und sozialabgabenfrei in eine Betriebsrente einzuzahlen. Die Beiträge zur Direktversicherung sind 2018 bis zu 6.240 Euro steuerfrei und bis zu 3.120 Euro im Jahr sozialabgabenfrei. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz hat den steuerfreien Höchstbetrag für Beiträge an Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen von 4% auf 8% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) angehoben. Zugleich hat es den bisherigen steuerfreien, zusätzlichen Höchstbetrag von 1.800 EUR abgeschafft. Eine Sozialversicherungsfreiheit dieser Beiträge ist aber weiterhin nur bis 4% der BBG West vorgesehen.
Was ist der Vorteil? Was will der Gesetzgeber bewirken?: Der Nettoaufwand des Einzelnen wird um fast 50 % des Beitrages erhöht, so dass deutlich mehr in die Altersversorgung fließt. Der dadurch mögliche höhere Sparbeitrag und die in der Regel geringere Steuerbelastung im Rentenalter führen zu einer deutlich höheren Nettorente im Vergleich zu einer privaten Vorsorge. Zusätzlich hilft der Arbeitgeber spätestens ab 01.2019 (bestehende Entgeltumwandlung ab 01.2022) dann noch finanziell mit den selbst eingesparten Sozialversicherungsbeträgen und daher lohnt sich die Betriebsrente umso mehr! Die Weitergabe der Sozialversicherungsbeiträge erfolgt als Zuschuss zur Entgeltumwandlung mit 15 % des umgewandelten SV-pflichtigen Entgelts (soweit der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung SV-Beiträge einspart). Diese Regelung gilt nicht für Beiträge über 4 % der BBG und für Entgeltumwandlung im Rahmen der Unterstützungskasse oder Direktzusage.